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27.09.2012  |  von Jörg-Peter Rau  |  0 Kommentare

Konstanz Oma muss nach Gift-Drama vor Gericht

Konstanz -  Eine 62-Jährige muss sich vor dem Landgericht Konstanz verantworten, weil in ihrer Obhut ein zehnjähriges Mädchen an einer Methadon-Vergiftung starb. Die Angeschuldigte ist als langjährige Drogenkonsumentin bekannt.
Justizia

Symbolbild  Bild: dpa

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Der erschütternde Tod eines zehnjährigen Mädchens vor mehr als einem Jahr wird demnächst vor dem Landgericht Konstanz verhandelt. Das Kind war – wie im SÜDKURIER mehrfach berichtet – nach einem Besuch bei der Großmutter ihrer elfjährigen Freundin ums Leben gekommen. Sie war bewusstlos ins Konstanzer Klinikum gebracht worden, wo ihr die Ärzte aber nicht mehr helfen konnten. In der Folge nahmen Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, am Donnerstag teilte die Staatsanwaltschaft Konstanz nun mit, dass vor dem Schwurgericht des Landgerichts Konstanz gegen eine 62-Jährige Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Der Termin zur Hauptverhandlung steht nach Angaben der Ermittlungsbehörde noch nicht fest, könnte aber noch in diesem Jahr sein.

Hauptverhandlung vielleicht noch dieses Jahr

Das schreckliche Geschehen trug sich in der Nacht von 10. auf 11. August 2011 zu. Die Zehnjährige war mit ihrer elfjährigen Freundin zu einem Übernachtungsbesuch bei deren Großmutter gegangen, nach SÜDKURIER-Informationen ins Chérisy-Areal. In der Nacht habe das Kind schweren Husten bekommen, so die Staatsanwaltschaft. Was sich dann genau zutrug, wird vermutlich erst die Gerichtsverhandlung ans Tageslicht bringen. Entweder verabreichte die Oma der Freundin dem kleinen Gast das Betäubungsmittel Polamidon, eine Zubereitung mit dem Wirkstoff Methadon – dieser wird bei schwerst drogenkranken Patienten als Ersatzstoff für das Rauschgift Heroin verwendet. Oder das Kind nahm das flüssige Präparat – „aus Versehen oder als ‚Medizin‘“, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte – selbst. Am 12. August starb das Kind.

Die elfjährige Freundin hatte das Mädchen bewusstlos gefunden und sogar noch selbst mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen. Die 62-Jährige rief den Notarzt. Inwieweit sie dazu hätte beitragen können, dass schnell eine gesicherte Diagnose gestellt wird und ob die riskante Gabe des Gegengifts Naxolon das Leben des Kindes hätte retten können, ist unklar. Das Klinikum Konstanz hatte nach dem Fall betont, es lägen keine Hinweise auf einen ärztlichen Fehler vor, auch die Staatsanwaltschaft erklärte, dass bei der Behandlung im Krankenhaus keine Fehler gemacht worden seien. Die Ärzte konnten die kleine Patientin nicht retten, das Mädchen wurde für klinisch tot erklärt und starb in den Armen seiner Mutter.

Mädchen starb in Armen seiner Mutter

Die Angeschuldigte ist den Ermittlern offenbar seit Jahren bekannt. Die 62-Jährige sei „wegen Drogendelikten vielfach vorbestraft“, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Seit mehreren Jahren werde sie mit dem Heroin-Ersatzstoff Polamidon versorgt. Er darf grundsätzlich nicht in größeren Mengen gehortet und auch nicht für Kinder zugänglich und unverschlossen aufbewahrt werden. Wie es im vergangenen Jahr hieß, bewahrte die 62-Jährige das Präparat aber wie ein normales Lebensmittel im Kühlschrank auf. Im Falle einer Verurteilung drohen der Frau bis zu fünf Jahre Haft.

Kinder in Suchtfamilien

Im August 2011 war es in Konstanz zu einem tragischen Unglück gekommen: Eine Zehnjährige, die bei der Oma einer Freundin übernachtet hatte, wurde bewusstlos ins Klinikum eingeliefert. Dort starb sie kurz darauf an einer Methadon-Vergiftung.

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