Offene Fragen nach tödlichem Unfall
An dieser Abfahrt zum Industriegebiet durchbrach das Auto das Geländer der Neuen Rheinbrücke und stürzte neun Meter tief. Bild: Hanser
Das Auto schlug auf dem Fahrzeugdach auf, die fünf Insassen wurden eingeklemmt. Die Feuerwehr Konstanz barg vier Personen aus dem Fahrzeug und übergab sie an den Rettungsdienst aus Konstanz und Radolfzell. Für einen 19-jährigen Mitfahrer kam die Hilfe zu spät.
Unfallursache noch unklar
Laut Feuerwehr-Sprecher Hendrik Roggendorf war das Fahrzeug bis zur Tür eingedrückt, so dass die Rettungskräfte zunächst nicht erkennen konnten, wie viele Personen sich im Fahrzeug befanden. Um an die Verletzten heranzukommen, haben die Feuerwehrmänner das Fahrzeug auf die Räder gedreht und das Dach entfernt. Die Unfallursache ist laut Polizei bislang unklar.
An der Unfallstelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer. Wie schnell die Schweizer gefahren sind, konnte bislang nicht ermittelt werden. Ein Sachverständiger soll nun den Unfallhergang rekonstruieren.
Die Polizei bittet Personen, die nützliche Angaben zum Unfall machen können, sich unter der Telefonnummer 07531/9950 zu melden.
Laut einer Richtlinie für Schutzeinrichtungen müssten Strecken erst ab einer erlaubten Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometern besonders gesichert werden. "Da fluchen wir immer", sagt Franz Schilberg. "Zu dieser Regelung kann man als Mensch mit gesundem Verstand durchaus sein Erstaunen äußern", sagt er. Auf die Neue Rheinbrücke bezogen sagt er: "Die Fahrer haben hier ein Autobahngefühl, weil die Brücke mehrere breite Spuren hat. Sie erwarten nicht, dass sie auf 50 Stundenkilometer herunterbremsen müssen", so Schilberg.
Kein Hinweis auf Gefahrenstelle
Seiner Ansicht nach fehlt auf der Abfahrt ein Hinweis auf die Gefahrenstelle Kurve. Außerdem müsse die Leitplanke unbedingt durchgezogen werden. "Laut besagter Richtlinie sollten die Straßen dort besonders gesichert sein, wo es bei einer Geschwindigkeitsübertretung zu schweren Unfällen kommen kann", so Schilberg. "Manche Behördenvertreter verlassen sich darauf, dass jeder Fahrer die Verkehrsschilder befolgt. Das reicht aber nicht aus."
Seiner Meinung nach müssen Autofahrer geschützt werden, auch wenn sie Fehler begehen, "besonders in Kurven und dort, wo sie tief fallen können." Beides trifft auf die Neue Rheinbrücke zu. "Der Fahrer mag zwar Schuld haben, aber deswegen muss er ja nicht umkommen", sagt Franz Schilberg. Auch Unschuldige könnten bei Eis oder nasser Fahrbahn auf das Geländer zuschlittern.

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