Konstanz Nutzen der Logik für das Recht
13.02.2012
In der zunächst für drei Jahre geförderten interdisziplinären Kooperation steht die Nutzbarmachung der Logik für das Recht sowohl aus historischer als auch systematischer Perspektive im Fokus. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Agence Nationale de la Recherche (ANR) teilen sich die Fördersumme über rund 845 000 Euro. Die Projekt-Leitung übernimmt auf Konstanzer Seite der Zivilrechtler und Rechtshistoriker Matthias Armgardt, auf Seite der Universität in Lille der Logiker Shahid Rahman.
Das internationale Forschungsprojekt geht der Frage nach, inwiefern die Logik als bedeutender Teilbereich der Philosophie für die Rechtswissenschaft und die Rechtspraxis fruchtbar zu machen sind. Den historischen Anfang macht das Forschungsprojekt beim Römischen Recht und seiner Beeinflussung durch die stoische Logik. Weiter werden die Bemühungen des Philosophen und Juristen Gottfried Wilhelm Leibniz (1646 bis 1716) um die Fortentwicklung der Logik und deren Anwendung auf das Recht untersucht.
