Konstanz - Nach dem 1.März müssen die Sägen jedenfalls ganz ruhen. Denn nach dem Naturschutzgesetz muss bis 30.September auf brütende Vögel Rücksicht genommen werden. "Das gilt generell für Bäume oder Hecken, egal wie groß sie sind", berichtete Martin Wichmann von der Verwaltung, Fachbereich Umwelt. Nur wenn ein Bauantrag genehmigt ist und mit dem Bauvorhaben begonnen wird, dürfen Bäume noch nach dem 1.März gefällt werden. Wer sonstige Ausnahmen vom Naturschutzgesetz möchte, müsse sich an die Naturschutzbehörde am Landratsamt wenden, sagte Wichmann.
Wer im Winter einen Baum auf seinem Grundstück entfernen will, muss sich den Stamm anschauen: Beträgt der Umfang in einem Meter Höhe mehr als 100 Zentimeter, ist der Baum geschützt. Dies gilt allerdings bei Grundstücken unter 350 Quadratmeter Fläche nicht mehr, nachdem die Satzung geändert wurde. Aber auch in diesem Fall sind Ausnahmen möglich, erläuterte Wichmann. "Es kann sich um ein ausgewiesenes Naturdenkmal handeln - aber das wissen die Besitzer in der Regel."
In der geänderten Satzung werden auch Unterschiede zwischen Baumarten gemacht. Sie erlaubt das Fällen "großwüchsiger Baumweiden, Birken und Pappeln außerhalb eines 20 Meter breiten Uferstreifens entlang des Bodensees und Seerheins". Allerdings darf die Säge nicht einfach angesetzt werden. Martin Wichmann: "Jeder braucht eine Genehmigung dazu." Die Verwaltung müsse der Befreiung dann zustimmen, wie es die Satzung vorsieht. In der Regel werde eine Ersatzpflanzung festgelegt. Ausnahmen kann es zudem aus Sicherheitsgründen geben. Die Stadt versuche, die Satzung mit Augenmaß umzusetzen, sagte er, "der Baumbestand ist schließlich für alle wichtig". Wer sich nicht sicher ist, bekommt bei der Stadtverwaltung Rat zur Pflege eines Baumes. "Die Kollegen gehen auch raus und begutachten Bäume."
Geschützte Bäume im Sinne der Baumschutzsatzung dürfen nicht entfernt, zerstört oder wesentlich verändert werden. Nur eine Pflege ist in der Regel erlaubt. Wer sich nicht an die Satzung hält, muss mit Geldbußen von bis zu 50000 Euro rechnen.
