Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Wer seinen Nebenjob nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt, müsse mit Konsequenzen rechnen, auch wenn der Nebenjob unter dem zugelassenen monatlichen Freibetrag liegt. In jedem Einzelfall sei zu prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder ein Strafverfahren einzuleiten ist. Nebenverdienst liegt nur dann vor, wenn weniger als 15 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Wer wöchentlich mehr arbeitet hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das beim Nebenverdienst erzielte Einkommen wird nicht in voller Höhe angerechnet. Es gelte in jedem Fall ein Freibetrag von 165 Euro monatlich.
