Im September soll die politische Diskussion über das gekippte Glasverbot am Seeufer beginnen. Die Ämter seien angehalten, über Lösungen nachzudenken, sagt Oberbürgermeister Horst Frank. Druckfrisch hält er das schriftliche Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in den Händen und sieht sich in seiner Aussage bestätigt, dass bei diesem Thema der Gesetzgeber in der Pflicht sei (wir berichteten).
Im Bereich der Gefahrenvorsorge sei es allein Sache des Gesetzgebers, Risiken zu bewerten und zu bewältigen, schreibt der Verwaltungsgerichtshof in einer Stellungnahme zu seinem schriftlichen Urteil. Das heißt: Eine Kommune darf über ihre Polizeiverordnung nur bei aktueller und akuter Gefahr für die Bürger reagieren. Die Schwelle hierzu sei überschritten, wenn hinreichende Anhaltspunkte wie belastbare Aussagen von Bürgern über Schnittwunden durch Glasscherben vorlägen. Diese konnte die Stadt dem Gericht nicht liefern. Auf das hohe Verletzungsrisiko stützten Stadt und Gemeinderat ihre Argumentation für das Glasverbot jedoch. Vorrangig ging es aber darum, mit dem Erlass die Lust an grenzenlosen Festen mit Alkoholexzessen, Sachbeschädigungen, Gewalt und Lärmbelästigung der Anwohner zu nehmen.
Der VGH folgte der Argumentation des Klägers, der Student Benjamin Wohnhaas, wonach die Stadt mit dem Glasverbot alle Bürger in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzte, obwohl sich nur wenige daneben benehmen. Beschwerden über eine erneute Zunahme von Glasscherben und Lärm „melden Anwohner laufend“, sagt Frank. „Wir müssen das in allen Ämtern aufarbeiten“, betont er weiter. So überlege sich das Sozial- und Jugendamt ein Konzept, dem Alkohol- und Glasproblem am Seeufer zu begegnen. Bürgeramt, das Amt für Stadtplanung und Umwelt seien in die Diskussion involviert, nach der Sommerpause werde im Gemeinderat darüber gesprochen.
Horst Frank ist überzeugt, dass nächtliche Einsätze vergebens seien, weil die Einsicht bei Störenfrieden aufgrund ihrer Alkoholisierung gering sei. Prävention und Mediation habe es bereits gegeben, aber mit geringem Erfolg. Einzig über die Umweltverordnung sieht er eine Möglichkeit. Doch müssten zu viele Ortspolizisten abgestellt werden, um Verstöße durch mutwillige Glaszerstörungen am Seeufer zu ahnden. Vielleicht melden sich nach der Ansage des Verwaltungsgerichtshofs nun zahlreiche Bürger mit dokumentierbaren Schnittverletzungen. Dann, so Frank, könnte erneut ein Glasverbot in Angriff genommen werden.

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