In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der rechtsextremen Partei NPD und der Sparkasse Bodensee hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen heute doch noch kein Urteil gefällt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Sparkasse der Partei ein Gironkonto einrichten muss. Dies hatte der NPD-Kreisverband Konstanz-Bodensee im Herbst 2008 versucht, die Sparkasse hatte sich damals jedoch geweigert. Daraufhin klagte die Partei. Nach einer intensiven Auseinandersetzung bei der heutigen Sitzung haben die Richter entschieden, beiden Parteien erneut die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Dies soll bis zum 24. Juli erfolgen. Erst danach ist meinem endgültigen Urteil zu rechnen. (lün)
Hintergrund: NPD gegen Sparkasse: User diskutieren heftig

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