Konstanz – Gelbe Zettel, zu denen sie monatlich Lebensmittel im Wert von etwas mehr als 50 Euro einlösen kann: Das sind die einzigen Leistungen, die Gisela Meier (Name von der Redaktion geändert) zuletzt vom Konstanzer Jobcenter bekommen hatte.
Das Arbeitslosengeld II, inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung waren komplett gestrichen als Strafe dafür, dass sich die Alleinerziehende zweier Kinder im Alter von sechs und zwölf Jahren nicht ausreichend um eine Arbeitsstelle bemüht haben soll. Die Sanktionen reichen bis in eine Zeit, in der Bescheinigungen über eine besondere Betreuungsbedürftigkeit der Kinder vorliegen und alle drei auf die Bewilligung einer auch vom Jugendamt unterstützten Kur warteten. Genießen wird sie die Alleinerziehende kaum können. Ihr und ihren Kindern droht der Verlust der Wohnung. Mit den ausbleibenden Geldern vom Jobcenter häuften sich die Mietschulden.
Seit einem Jahr gibt es eine Gesetzesverschärfung, nach der Sanktionen bis in die Leistungen für die Unterkunft und die Heizkosten möglich sind. In der Folge drohen schnell Räumungsklagen. Im Falle der alleinerziehenden Meier habe diese schwerwiegende Verstöße gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter zu verantworten, das stellt auch ihr Anwalt Eckhard Besuden fest. Er geht aber davon aus, dass diese zumindest teilweise auf die schwierige familiäre Lage zurückzuführen waren, die sich durch eine Operation bei dem einen Kind und eine schwere Erkrankung bei dem anderen Kind zuspitzte. Die Alleinerziehende habe sich zeitweilig in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Zuletzt lebte die Familie von Unterhaltszahlungen und dem Kindergeld.
In gewissen Kreisen wird das Wort ...