Konstanz Mutter verliert ALG II wegen ihrer kranken Kinder
In der Kritik: das Job Center in Konstanz Bild: Oliver Hanser
Konstanz – Gelbe Zettel, zu denen sie monatlich Lebensmittel im Wert von etwas mehr als 50 Euro einlösen kann: Das sind die einzigen Leistungen, die Gisela Meier (Name von der Redaktion geändert) zuletzt vom Konstanzer Jobcenter bekommen hatte.
Das Arbeitslosengeld II, inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung waren komplett gestrichen als Strafe dafür, dass sich die Alleinerziehende zweier Kinder im Alter von sechs und zwölf Jahren nicht ausreichend um eine Arbeitsstelle bemüht haben soll. Die Sanktionen reichen bis in eine Zeit, in der Bescheinigungen über eine besondere Betreuungsbedürftigkeit der Kinder vorliegen und alle drei auf die Bewilligung einer auch vom Jugendamt unterstützten Kur warteten. Genießen wird sie die Alleinerziehende kaum können. Ihr und ihren Kindern droht der Verlust der Wohnung. Mit den ausbleibenden Geldern vom Jobcenter häuften sich die Mietschulden.
Seit einem Jahr gibt es eine Gesetzesverschärfung, nach der Sanktionen bis in die Leistungen für die Unterkunft und die Heizkosten möglich sind. In der Folge drohen schnell Räumungsklagen. Im Falle der alleinerziehenden Meier habe diese schwerwiegende Verstöße gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter zu verantworten, das stellt auch ihr Anwalt Eckhard Besuden fest. Er geht aber davon aus, dass diese zumindest teilweise auf die schwierige familiäre Lage zurückzuführen waren, die sich durch eine Operation bei dem einen Kind und eine schwere Erkrankung bei dem anderen Kind zuspitzte. Die Alleinerziehende habe sich zeitweilig in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Zuletzt lebte die Familie von Unterhaltszahlungen und dem Kindergeld.
Das Beharren des Jobcenters auf der 100-prozentigen Kürzung auch ab November 2008 stößt auf Kopfschütteln bei Anwalt Besuden, der inzwischen Klage beim Sozialgericht eingereicht hat. Aber auch bei Gabriele Lorenz vom Sozialdienst katholischer Frauen (SKF). Dorthin hatte sich die Mutter in ihrer Verzweiflung gewandt. „Sie ist nicht die einzige Klientin, die solche Probleme hat.“ Es gebe beim Konstanzer Jobcenter Mitarbeiter, die Notlagen erkennen würden und ihre Ermessensspielräume im Sinne der Klienten nutzten. Andere beachteten dramatische Lebensumstände nicht oder zögen sich auf Formalien zurück. In einem Fall sei eine alleinerziehende Schwangere, die sich schon um drei Kinder kümmern musste, aufgefordert worden, sich mehr als einen 400-Euro-Job zu suchen. Erst als eine Risikoschwangerschaft ärztlich attestiert wurde, sei die Frau in Ruhe gelassen worden. Mehrfach schon stieg bei Gabriele Lorenz das Gefühl auf, der Umgang grenze an Schikane.
„Das Sozialgesetzbuch II hat hohe Anforderungen an die Kunden. Es ist knallhart formuliert“, stellt dazu Ignaz Wetzel, Geschäftsführer des Jobcenters des Landkreises Konstanz fest. Knallhart sind auch die Bedingungen, unter denen die Mitarbeiter des Jobcenters arbeiten. Auf einen Sachbearbeiter kommen nach Angaben des Geschäftführers bis zu 250 Fälle, auf einen Vermittler bis zu 300 und bei Personalausfällen, wie es das Jobcenter derzeit kennt, könnten es auch gut doppelt so viele sein. Grundsätzlich sollten Mitarbeiter erkennen können, wenn ein Klient etwa durch eine Drogenabhängigkeit nicht in der Lage ist, Auflagen zu erfüllen.
Im Falle der Alleinerziehenden beruft sich die Behörde auf Formalien: Dem Amt seien bis Dezember keine Krankschreibungen vorgelegen, die Kürzungen für Versäumtes reichten bis in die Folgemonate. Grundsätzlich gilt auch für Alleinerziehende: Wer Kinder über drei Jahre hat und Hilfen beim Jobcenter beansprucht, muss sich mindestens um eine Halbtagsarbeit kümmern, falls keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Damit kann ein Alleinerziehender zwar allenfalls einen Teil seines Lebensunterhalts bestreiten, ist üblicherweise also auch dann noch auf staatliche Unterstützung angewiesen, doch die Gesetze wollen es nicht anders.
Gisela Meier sagt resigniert: „Ich schmeiß jeden Morgen mein Motörchen an, das halblebige Teil, soweit es halt noch funktioniert.“
In gewissen Kreisen wird das Wort ...