Es müsse erst noch ein Gutachten erstellt werden, lautete die Begründung der Behörde.
Mit der Erstellung dieses Papiers sei ein Sachverständiger beauftragt worden, hieß es in einer knappen Mitteilung an die Presse. Es gebe dazu nicht mehr zu sagen, wurde auf Anfrage des SÜDKURIER am Montag verlautet. Somit bleiben die Fragen unbeantwortet, welchen Inhalt das Gutachten haben soll, wie lange die Fertigstellung dauern könnte und vor allem: Wieso ist das Gutachten nicht schon im Vorfeld eingeholt worden, damit der Prozess nicht verschoben werden muss?
Ein neuer Termin werde in absehbarer Zeit bestimmt und mitgeteilt, schrieb das Landgericht in der anfänglichen Pressemitteilung. Das bedeutet jedoch auch, dass für den Angeschuldigten vermutlich eine Haftverlängerung beantragt werden muss. Die reguläre Frist läuft ein halbes Jahr nach Festnahme aus. Innerhalb dieser Zeit sind Staatsanwaltschaft und Gerichte darum bemüht, einen Verhandlungstermin anzuberaumen. Dies wäre mit dem einst angesetzten Verfahren am 25. September geschehen. Nun muss jedoch die Haftverlängerung in die Wege geleitet werden. Diese Option ist generell möglich, wenn es noch weiteren Ermittlungsbedarf gibt.
Wie berichtet, soll der 24-jährige Mann am 3. März an der Konstanzer Dreifaltigkeitskirche einen 26-Jährigen getötet haben. Als Beweggründe für das Tatmerkmal Mord könnten Heimtücke und niedrige Beweggründe gelten. Der Angeschuldigte soll das Opfer mit einem gezielten Messerstich in den Hals umgebracht haben. Beim Opfer waren mehrere Adern am Hals durchtrennt, er starb noch vor Ort. Der 26-Jährige habe keinerlei Aggression gezeigt und den Tätlichkeiten aus dem Weg gehen wollen, sagte eine Zeugin gegenüber unserer Zeitung damals.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer Beziehungstat aus. Grund soll sein, dass der getötete 26-Jährige der neue Freund einer Frau war, mit der der Angeschuldigte zuvor liiert gewesen war. Somit liegt der Verdacht nahe, dass der 24-Jährige beim Aufeinandertreffen auf das Paar an der Dreifaltigkeitskirche zur belebten Einkaufszeit den Entschluss zur Tat gefasst haben könnte. Nach dem Vorfall wollte sich der junge Mann vermutlich nach Frankreich absetzen. Zwei Helfer soll er dabei gehabt haben. Aufgrund der emsigen Ermittlungsarbeit der Polizei konnte das Trio in einem Mietwagen auf der Bundesstraße 33 gestoppt und der 24-Jährige festgenommen werden.
Am 3. März 2012 ist ein junger Mann mitten in der Konstanzer Innenstadt erstochen worden. Der zur Tatzeit 25-jährige Hassni H. hat die Tat gestanden und wurde im Januar 2013 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
