Konstanz -
Das Landgericht Konstanz ermittelt ab 9. Januar, warum im März ein junger Mann auf offener Straße erstochen wurde. Der Staatsanwalt hält am Anklagevorwurf Mord fest.
Tatort Mord Neugasse Rosgartenstrasse Foto: Oliver Hanser
Das bisher grausigste Verbrechen des Jahres 2012 in Konstanz wird ab 9. Januar das Landgericht der Stadt beschäftigen. Die 4. Strafkammer verhandelt gleich zu Beginn des Jahres 2013 das Tötungsdelikt vor der Dreifaltigkeitskirche, bei dem ein 26-Jähriger vermutlich mit einem Messer umgebracht wurde. Zahlreiche Passanten und Besucher eines gerade zu Ende gegangenen Konzerts in der Kirche waren am 3. März Zeugen der Bluttat auf offener Straße geworden. Der junge Mann verblutete in den Armen einer Frau, die den Konflikt noch schlichten wollte.
26-Jähriger wohl mit Messer umgebracht
Nachdem die Polizei anfangs von einem Mord gesprochen hatte, war später von Totschlags die Rede. Wie es aus Ermittlerkreisen aber heißt, sahen die Beamten Eifersucht – das Opfer war der neue Freund einer Frau, mit der zuvor der Tatverdächtige liiert gewesen war – wie auch Heimtücke. Das Opfer soll keiner Gefahr gewahr gewesen sein. Er sei jeder Aggression sogar aktiv aus dem Wege gegangen, sagte eine Augenzeugin dem SÜDKURIER.
Worauf es im Prozess ankommen wird
Nicht jedes Tötungsdelikt ist ein Mord, und nicht alle Mordanklagen einen mit einem Urteil wegen Mordes. Ein Blick in Gesetze und die Gerichtspraxis:
Mord und Totschlag: Mord ist das schwerste Verbrechen gegen das Leben eines einzelnen Menschen. Für Mord muss laut Strafgesetzbuch mindestens eines folgender Merkmale erfüllt sein: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, Nutzung gemeingefährlicher Mittel oder Vertuschung einer Straftat. Auf Mord steht lebenslange Haft. Totschlag ist ein geringer eingestuftes Verbrechen. Es ist mit mindestens fünf Jahren Haft bewehrt, in besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Anklage und Urteil: Es ist durchaus möglich, dass ein Mord angeklagt wird, das Gericht aber auf Totschlag erkennt – weil es die Mordmerkmale nicht als gegeben ansieht. Die kann, muss aber nicht das Strafmaß mindern. Andersherum kann das Gericht aber kein Urteil zu einem schwereren als dem angeklagten Tatvorwurf fällen. Im übrigen gilt im Rechtsstaat: Nicht jede Anklage mündet in einen Schuldspruch, bis zum Urteil gilt die Unschuldvermutung.
Beweise und Indizien: Zu den Sach- und Zeugenbeweisen gehören Obduktionsergebnisse, Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Aussagen von Zeugen. Im anstehenden Prozess um die Bluttat vor der Dreifaltigkeitskirche wird daher vermutlich auch die Ex-Partnerin des Opfers und neue Freundin des Angeklagten gehört. Etwas anderes sind Indizien – dabei handelt es sich um Hinweise, die faktengestützte Rückschlüsse zulassen, aber letzten Endes nur Wahrscheinlichkeiten ausdrücken.
In der Anklage ist, wie aus der Terminsnachricht des Gerichts hervorgeht, von Eifersucht die Rede. Der zur Tatzeit 24 Jahre alte Angeschuldigte habe einen gezielt in den Bereich der Halsschlagader gesetzten Messerstich getötet, teilt die Staatsanwaltschaft bereits im August mit. Der ursprünglich auf 25. September terminierte Verhandlungsbeginn platzte, weil das Gericht aufgrund neuer Einlassungen des Tatverdächtigen ein psychologisches Gutachten in Auftrag gab. Christoph Hettenbach, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, wies die Vermutung zurück, es habe sich um ein Versäumnis bei den Ermittlungen gehandelt.
Der Inhalt dieses neuen Gutachtens bietet wohl keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte, die den Mordvorwurf hätten entkräften können. Das Opfer war offenbar in keiner Weise darauf vorbereitet, dass sein Kontrahent nach einem Schlag mit der Hand den zweiten Angriff mit einem in der Faust fast unsichtbaren Messer ausführen würde. Unter dringendem Tatverdacht wurde kaum 24 Stunden nach dem Blutbad auf der Autobahn im Hegau ein Mann festgenommen worden. Er wollte sich, so die Polizei damals, mit zwei Helfern nach Frankreich absetzen und wohl im arabischen Raum untertauchen.
23 Zeugen werden gehört
Das Verfahren ist auf vier Verhandlungstage angesetzt, es sollen nicht weniger als 23 Zeugen gehört werden. Prozessauftakt ist am Mittwoch, 9. Januar, um 9 Uhr im Landgericht. Ein Urteil könnte am Mittwoch, 16. Januar, ergehen. Die 4. Strafkammer steht unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Jürgen Bischoff. Sie hatte 2011 auch den so genanten Taximord verhandelt.
Am 3. März 2012 ist ein junger Mann mitten in der Konstanzer Innenstadt erstochen worden. Der zur Tatzeit 25-jährige Hassni H. hat die Tat gestanden und wurde im Januar 2013 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
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