Konstanz Menschenhändler legt Geständnis ab
15.02.2006
Konstanz (emv) Nicht wie ursprünglich angeklagt wegen Zuhälterei und Vergewaltigung, sondern wegen schwerem Menschenhandel verurteilten die Richter der Dritten Strafkammer am Landgericht Konstanz gestern einen 28-jährigen aus Euskirchen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Gericht ging davon aus, dass er etwa ab September 2003 seine damals 18-jährige Freundin aus Koblenz zunächst in Euskirchen, später in Konstanz mit Drohungen, Einschüchterungen und Gewalt zur Prostitution gezwungen hat. Damit hat er sich eine schwerere Schuld aufgeladen als ein "normaler" Zuhälter, der seine Damen "ausbeutet" und "überwacht" und mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten rechnen muss. Schwerer Menschenhandel kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
"Es ist eine bekannte Tatsache", so der Vorsitzende Richter Joachim Weimer, "dass es für die oft sehr jungen Frauen sehr schwer ist, wieder aus dem Dunstkreis der Prostitution herauszukommen." Die alten sozialen Kontakte brächen weg, weil sie sich schließlich nur noch im Milieu bewegten, Angst und Scham verhinderten, dass sie außen um Hilfe suchten. So musste sich die junge Frau vom Verteidiger des Angeklagten auch die Frage gefallen lassen, warum sie die verschiedenen Hilfsangebote der Polizei und Opferschutzorganisationen nicht angenommen habe. Die Aussage der heute 21-jährigen Geschädigten vor Gericht, die Schilderung ihrer Fluchtversuche, der Demütigungen - und letztendlich ihre desolate psychische Verfassung verdeutlichten, dass sie nur mit Hilfe eines Freundes den Ausstieg fand, der, so betonte sie ausdrücklich, kein Kunde war. Angesichts der üblichen Strafmilderung im Falle eins Geständnisses und der Bereitschaft zu einem Täter-Opfer-Ausgleich entschloss sich der Angeklagte gestern, ein Geständnis abzulegen. Zusammen mit der Tatsache, dass er bereits ein halbes Jahr Haft verbüßt hat, führte dies im Rahmen einer Prozessabsprache zu einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Neben den üblichen Bewährungsauflagen wurde der ehemalige Türsteher und Lagerarbeiter vom Gericht verpflichtet, in der Bewährungszeit keine Tätigkeit in einem Bordell und keine als Türsteher anzunehmen oder auszuführen. Mit "einem engmaschigen Netz von Aufsicht", so der Vorsitzende Richter Joachim Weimer, wolle man den bereits mehrfach vorbestraften Mann davon abhalten, ins Milieu zurückzukehren, und womöglich wieder kriminell zu werden. Der inzwischen verheiratete Mann erhält damit zum wiederholten Mal eine Chance, sein Leben in Freiheit in den Griff zu bekommen, und einen kleinen Teil seiner Schuld in Form von 20000 Euro Schmerzensgeld abzustottern. Das Tatopfer steht vor den Trümmern seines jungen Lebens.
