Wenn die Eltern der geistig behinderten Thea (Name geändert) ihr Töchterchen im nächsten Jahr einschulen lassen, kommt bei der Schulwahl nicht nur die Sonderschule in Frage. Die Familie kann den Antrag stellen, dass ihr Kind gemeinsam mit nicht behinderten Kindern an einer regulären Grundschule unterrichtet wird. 139 Familien im Landkreis Konstanz haben einen solchen Antrag für das Schuljahr 2012/13 gestellt (2011/12: 56). In immerhin 59 dieser Fälle kümmert sich das Staatliche Schulamt derzeit darum, dass die Kinder mit geistigem oder körperlichem Handikap eine Regelschule besuchen können. Der andere Teil der Anträge wurde abgelehnt, oder die Eltern zogen ihre Anfrage zurück.
Seit 2009 in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten ist, hat die inklusive Bildung, also das gemeinsame Lernen von behinderten mit nicht behinderten Kindern, einen höheren Stellenwert erhalten. Das Land Baden-Württemberg will das Schulgesetz ändern, um behinderten Kindern und deren Eltern mehr Wahlmöglichkeiten und individuelle Lösungen anzubieten. Dabei schaut das Stuttgarter Kultusministerium derzeit ganz genau auf die Schulversuche in fünf ausgewählten Landkreisen. Der Landkreis Konstanz ist einer davon. Die hier mit neuen inklusiven Bildungsangeboten gemachten Erfahrungen sollen im Folgenden für die Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Das Staatliche Schulamt und die Fachämter des Landkreises gaben dieser Tage in einer gemeinsamen Sitzung von Schul-, Sozial- und Jugendhilfeausschuss einen Zwischenbericht zum inklusiven Bildungsangebot. Noch nicht in allen, aber in einer ganzen Reihe von Kommunen besteht für behinderte Kinder die Möglichkeit zum gemeinsamen Lernen mit nicht behinderten Schülern. Es gibt Gruppen- und Einzelangebote. Die Sonderschullehrerin Kareen Feit sprach in der Bestandsaufnahme des Schulamts von einem „Wachstumsprozess“. „Es geht um die Frage, wie das organisiert und ausgestaltet werden kann“. Schulrat Konrad Fritz stellte fest: „Wir sind auf dem Weg, wir haben noch keine fertigen Konzepte“. Das Schulamt schaue auf das pädagogisch Wünschenswerte und das finanziell Machbare. Die Behörde prüft den sonderpädagogischen Anspruch und entscheidet über den Lernort und die zeitliche Befristung, wenn Eltern für ihre behinderten Kinder einen Antrag auf Besuch einer Regelschule stellen.
In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse stieß der Ausbau des inklusiven Bildungsangebots bei den Ausschussmitgliedern auf breite Unterstützung. „Grundsätzlich scheint das ein erfolgreiches Modell zu sein“, sagte Wolfgang Müller-Fehrenbach. Ines Happle-Lung sprach vom „wunderbaren Gedanken der Inklusion“.
Andreas Hoffmann, Sozialexperte der CDU-Fraktion, verweist auf die Möglichkeit, so genannte Schulassistenten in Anspruch zu nehmen, die die behinderten Kinder an den Regelschulen begleitend unterstützen. Dieses Angebot sei noch zu wenig bekannt. Finanziert werden die Schulassistenten aus Mitteln der Eingliederungshilfe für Behinderte oder aus Mitteln der Jugendhilfe.
