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Konstanz Maultaschenprozess: Viele Schlagzeilen und eine Frage

20.10.2009


Vier Tage nach dem Maultaschenurteil mit großer medialer Präsenz rückt eine Frage in den Vordergrund: Werden die Altenpflegerin und ihr Anwalt in Berufung gehen? Eine Entscheidung steht noch aus. Innerhalb eines Monats müssen sie sich entscheiden. Wie bekannt wurde, hatte die Pflegerin schon länger unter Beobachtung der Heimleitung gestanden.

Es müssten noch diverse Dinge geklärt werden, sagte Klaus Staudacher auf Anfrage des SÜDKURIER.

Der Friedsrichshafener Anwalt für Arbeitsrecht habe zwar schon mit einer Tochter der 58-jährigen Klägerin über das Urteil gesprochen. Eine Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen, ob er Berufung einlegen wird.

Am Freitag hatte das Arbeitsgericht Radolfzell die Klage der 58-jährigen Altenpflegerin gegen eine fristlose Kündigung wegen sechs gestohlener Maultaschen zurückgewiesen (wir berichteten). Sie war 17 Jahre lang bei der Spitalstiftung Konstanz angestellt und in einem Seniorenpflegeheim tätig gewesen.

Aufgrund dieses langen Arbeitsverhältnisses war sie unkündbar; die Spitalstiftung konnte sie also nicht einfach so entlassen. Beobachter kritisieren, die Arbeitgeberin habe nur nach einer Möglichkeit für eine fristlose Entlassung gesucht.

Diesem Vorwurf widersprach Rechtsanwalt Georg Jauch, Verteidiger der Spitalstiftung. Ein Arbeitgeber müsse für einen reibungslosen Verlauf darauf achten, dass in seinem Haus Regeln eingehalten werden. Dazu gehöre auch das Verbot, von Heimbewohnern nicht verzehrte Speisen an sich zu nehmen.

Das wertete das Arbeitsgericht Radolfzell im Fall der 58-Jährigen als Diebstahl, sie selbst hatte argumentiert, das Essen wäre ohnehin entsorgt worden. Außerdem habe sie nicht als Einzige so gehandelt. Das ergaben auch SÜDKURIER-Recherchen, wonach ein Griff in den Topf bei manchem Mitarbeiter nicht unüblich gewesen sein soll. Wegen dieses Verdachts soll die 58-Jährige schon seit längerem beobachtet worden sein. Bis sie im April erwischt wurde, war mit ihr nicht darüber gesprochen worden. 

Der Fall ging erwartungsgemäß durch die überregionalen Medien, nachdem zahlreiche Journalisten und Kamerateams das Ende des Prozesses am Freitag mitverfolgt hatten. Viel Platz nahmen die „Maultaschen“ in namhaften Nachrichtensendungen ein. Die FAZ überschreibt einen Leitartikel mit dem Titel „Die Kündigungsfalle“. Darin kommt die Autorin zum Schluss: „Die ‚Maultaschenaffäre' zeigt deutlich: Das Kündigungsrecht ist aus den Fugen geraten.“ Und: „…man darf schon fragen, warum Arbeitnehmer die einzige Beschäftigungsgruppe sind, bei der solche Bagatelldelikte zur – meist sogar fristlosen – Kündigung führen. Bei Vorständen, Geschäftsführern, Beamten oder Soldaten sind Gerichte großzügiger.“

Die Stuttgarter Zeitung titelt „Für eine Handvoll Maultaschen“ und zieht Vergleiche mit ähnlichen Fällen in der Bundesrepublik. Im Kommentar moniert der Autor ähnlich wie die Kollegin aus der FAZ: „Ein Manager ist bisher noch nie wegen des Verzehrs eines belegten Brötchens entlassen worden. Im Gegenteil, einem Broker, der seine Bank ruiniert hat, ist noch eine Abfindung in Millionenhöhe zugesprochen worden, obwohl der tatsächlich das Vertrauen nicht nur seines Arbeitgebers, sondern auch all seiner Kunden enttäuscht haben könnte.“

Welche schlimmen Folgen schwäbische Maultaschen haben können, stellen unter anderem auch die TAZ, die Abendzeitung und Süddeutsche Zeitung dar. Zumeist tauchen Konstanz und die Spitalstiftung auf den ersten Seiten der großen Zeitungen auf.

Ein Prozess mit lauter Verlierern
Hintergrund: Gefeuert wegen Maultaschen
Fristlos gekündigt: Erschreckende Beispiele

Text leider automatisch verkürzt
Von unbekannt
"Täglich Maultaschen vor die Tore der Spitalstiftungsverwaltung ...
Täglich Maultaschen vor die Tore der...
Von unbekannt
sollte man denen stellen. Wie peinlich und das ein Betrieb der Stadt Konstanz.
Und
ich bleibe dabei: Die Maultaschen sind zum Zeitpunkt des "Diebstahls" nicht Eigentum der ...
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