Mein

Konstanz Maultaschenfall: Pflegerin erhält 42.500 Euro

31.03.2010


Der „Maultaschenfall“ von Konstanz ist mit einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg vorläufig zu Ende gegangen. Die Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen von der Spitalstiftung frsitlos entlassen wurde, erhält 42.500 Euro.

Die Frau hatte voriges Jahr nach fast 17-jähriger Betriebszugehörigkeit ihren Job und zudem ihre bereits ausgehandelte Altersteilzeit wegen ein paar für den Müll bestimmter Maultaschen verloren, die sie mittags im Altenheim für sich abgezweigt hatte. Beim Abtransport war sie mit den Lebensmitteln erwischt worden.

In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Radolfzell hatte die Altenpflegerin mit ihrer Klage auf Rücknahme des Rauswurfs und auf Wiedereinstellung keinen Erfolg gehabt. Das Arbeitsgericht verurteilte sie wegen Diebstahls.

Die Mitarbeiterin des Pflegeheims der Konstanzer Spitalstiftung erhält nach der Freiburger Abmachung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung und Gehaltsnachzahlung von insgesamt 42 500 Euro von ihrem bisherigen Arbeitgeber. Im Gegenzug verzichtete sie auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Ihr Rechtsanwalt Klaus Staudacher sprach von einem „angemessenen Vergleich“. Vergeblich hatte er noch versucht, das Gericht zu einer Aufstockung der Abfindung auf 50 000 Euro zu bewegen. Beide Parteien vereinbarten ein Widerrufsrecht, das ihnen erlaubt, von dem Vergleich bis zum 30. April zurückzutreten. Stiftungsleiter Reiner Weichler wies daraufhin, dass die Vereinbarung noch durch den Konstanzer Spitalausschuss genehmigt werden müsse.

Im Verlauf der rund zweistündigen Verhandlung empfahl der Vorsitzende Richter, Christoph Tillmanns, dem Arbeitgeber der fristlos entlassenen Altenpflegerin nachdrücklich, den Vergleich auf jeden Fall anzunehmen. Andernfalls werde er am 3. Mai sein Urteil verkünden, das der Beklagten, der Spitalstiftung, nicht gefallen könnte. Nach Auffassung der Kammer war in diesem Einzelfall nicht die rigorose Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden, das eine fristlose Kündigung bei Diebstählen auch geringwertiger Sachen wiederholt für richtig hielt.

Bei der Bewertung dieses Falls ließ der Arbeitsrichter durchblicken, dass er eine fristlose Kündigung der Altenpflegerin als Folge ihres Diebstahls von Maultaschen für unangemessen hält, da dem Arbeitgeber „kein messbarer wirtschaftlicher Schaden“ entstanden sei. Die beschuldigte Altenpflegerin habe vielmehr dafür gesorgt, dass die vom Arbeitgeber zu entsorgende Müllmenge verringert worden sei, scherzte Tillmanns. Nach der Einschätzung Landesarbeitsgerichts muss bei dem Interessenausgleich in diesem Einzelfall überdies berücksichtigt werden, dass sich die Altenpflegerin „im fortgeschrittenen Alter“ von schon 58 Jahren befinde, ihrem Arbeitgeber viele Jahre treu geblieben sei und sich umgehend für den Diebstahl entschuldigt habe.

Das Radolfzeller Urteil zum Download
Hintergrund: Gekündigte arbeitete schlecht
Hintergrund: Gefeuert wegen Maultaschen
@musiker
Ja, die Spitalstiftung spart wirklich Geld, da die gekündigte Dame eigentlich in einiger Zeit in ...
Nur mal so
es ist kein Urteil gesprochen worden, sondern ein Vergleich geschlossen worden.
Herzlichen Glückwunsch!
Ich begrüße dieses Urteil, da eine Kündigung in meinen Augen in keinerlei Verhältnis zur ...
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung
Unsere Community-Regeln