KonstanzKonstanzer Sonderrechte in der Schweiz [0]
Zwar gehören weite Teile des Tägermooses auf Schweizer Hoheitsgebiet zu Konstanz, doch in Krisenzeiten besetzte Schweizer Militär die sonst durchlässige Grenze: Hier patroullieren Reiter der Schweizer Dragoner Schwadron Nr. 5 im ersten Kriegsjahr 1914 am Tägerwiler Grenzübergang.
Dem äußeren Festungsgraben folgend", mit diesen vier Worten und ein paar Pfählen war es 1831 noch möglich, eine Staatsgrenze zu definieren. Der Grenzvertrag, den das Großherzogtum Baden und der Kanton Thurgau am 28. März 1831 unterzeichneten, wurde bereits 1878/79 durch eine neuen Vertrag ersetzt, durch den das Döbele und das Rangiergelände der Bahn zu Deutschland, die Wasserfläche vor Kreuzlingen zur Schweiz kamen. Aber als Vertrag über das Tägermoos, jenes Weide- und Ackerland im Westen der Stadt Konstanz, an dem diese stets Hoheitsrechte hatte, gilt er noch heute. Das Besondere sind die kommunalen Rechte, die der Vertrag der Stadt Konstanz einräumt: sie ist für Straßen und Wege zuständig, ferner für die Flurpolizei. Das Grundbuch wird in Tägerwilen und in Konstanz geführt. Und vor allem ist das Tägermoos von Schweizer kommunalen Steuern befreit. Der Staatsrechtler Hans Nawiasky sprach 1934 von "Auswirkungen historischer Schichtenlinien des Staatsrechts auf das Völkerrecht". Danach hatte Baden in einem völkerrechtlichen Vertrag einzelne kommunale Funktionen auf dem Gebiet eines anderen Staates geregelt. Zuletzt hat der Konstanzer Rechtshistoriker Wolfgang Strätz in einem Gutachten dem Tägermoos den Charakter einer eigenen Schweizer Gemeinde zugeschrieben, die von Konstanz aus verwaltet wird. Freiheit für Paradies-Bauern Das Tägermoos umfasst etwa 150 Hektar Gelände, von denen der Stadt Konstanz nach einem Teilverkauf für den Zollhof noch etwa zwei Drittel gehören. Die übrigen Grundstücke gehören dem Kanton Thurgau, der Schweizer Bahn, dem Schweizer Zoll sowie deutschen und Schweizer Privatpersonen. Abgesehen vom Ziegelhof und dem Hof Schächtle blieb das Tägermoos bis zur Errichtung des Zollhofes von Bebauung frei und wurde ausschließlich durch Landwirtschaft und Kleingärtner genutzt. Den Bauern aus dem Konstanzer Stadtteil Paradies wird durch den Vertrag die freie Einfuhr über den Gottlieber Zoll garantiert. Sicher haben sie ab und zu auch noch andere Dinge über die Grenze gebracht, denn sie konnten mitten in der Inflationszeit 1922/23 die Kapelle St. Martin renovieren, worauf diese zeitweise den Beinamen "St. Brisago" nach den bekannten Schweizer Zigarren erhielt. Blockiert waren der Zugang und die Ernte nur zwei Mal, zuerst im Mai/Juni 1940 während des Frankreichfeldzuges, als die Grenze zur Schweiz absolut dicht war, und im Sommer 1945, als die Franzosen den Zugang verwehrten. Im Krieg kam es auch zu Konflikten zwischen der Konstanzer NSDAP und den Gemüsebauern, weil diese heimlich Teile der Ernte in der Schweiz verkauften, um auf diese Weise an Schweizer Franken oder gefragte Güter zu kommen. Der Ortsbauernführer drohte: "Das zur Zeit noch vorhandene und anfallende Gemüse ist Mangelware und hat der Versorgung des deutschen Volkes zu dienen. Wer das nicht tut, handelt als Volksschädling und wird dementsprechend geahndet." (11. April 1944). Die größte Gefahr drohte dem Tägermoos nach dem Krieg durch das Washingtoner Abkommen vom 25. Mai 1946. Auf Druck der Alliierten musste sich die Schweiz verpflichten, für das aus Deutschland übernommene Raubgold 250 Millionen Sfr. zu bezahlen und Vermögenswerte von nicht in der Schweiz lebenden Deutschen zugunsten des alliierten Wiederaufbaufonds zu veräußern. Zudem konnte die Stadt Konstanz nach 1945 für ihre Grundschulden in der Schweiz nicht mehr Zins und Tilgung überweisen. Oberbürgermeister Franz Knapp schaltete den Erzbischof von Freiburg und den Völkerrechtler Wilhelm Grewe ein. In Kreuzlingen fanden sich Interessengruppen, die eine Industriezone bzw. einen Großhafen im Rahmen der Hochrheinschiffbarmachung planten. "Das Tägermoos, ein überflüssiges Überbleibsel des Mittelalters", hieß es im "Thurgauer Volksfreund". Schließlich machten die Schweizer Regierung und der Kanton Thurgau klar, dass sie es ablehnten, "einen Schwächemoment auf der anderen Seite auszunützen, um etwas zu ergattern." Der unklare Status blockierte die Übernahmeversuche durch Schweizer Banken, bis ab 1952 wieder Zahlungen in die Schweiz möglich waren. Der Antrag aus Kreuzlingen, das Tägermoos an sich zu ziehen, wurde erst 1980 aus der Liste der nicht erledigten Anträge im Großen Rat des Thurgaus herausgenommen. Kanton drängt Der Tägermoos-Vertrag ist einseitig nicht kündbar, sonst wäre er von Schweizer Seite schon längst gekündigt worden. Die Vertragspartner, Baden-Württemberg als Nachfolger des Großherzogtums, und der Kanton Thurgau, sind heute zu einem solchen Vertrag gar nicht berechtigt. Dass sich Bern und Bonn zusammensetzen, um zu verhandeln, wer künftig die Straße durch das Tägermoos zu unterhalten hat, ist unrealistisch. Somit bleibt nur die Lösung, dass Konstanz in Verhandlungen mit dem Thurgau auf die Sonderrechte verzichtet. Seit mehreren Jahren drängt der Kanton in diese Richtung, d.h. auf eine neue Aufgabenverteilung. Mit einem Verzicht auf die Sonderrechte steht und fällt aber die Chance der Stadt, auf die Planungen im Tägermoos einzuwirken, seien es Industrieansiedlungen oder Gewächshäuser, die an die Stelle von Kleingartenanlagen und Gemüsefeldern treten könnten. Arnulf Moser Weitere Artikel zu: Konstanz, |


Bei ShortNews melden
Google melden
Webnews melden
del.icio.us empfehlen
Mister Wong melden

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.