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Konstanz Knöllchenurteil verblüfft Bürgeramt

04.01.2010
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Mofas und Motorräder sollen nicht in der Fußgängerzone parken, diese Linie verfolgt die Stadt Konstanz. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Knöllchen. Doch nun hat eine Bürgerin dagegen geklagt und vom Amtsgericht Konstanz Recht bekommen.

Wer in der Fußgängerzone von Konstanz Mofas und Motorroller abstellt, muss mit einem Knöllchen rechnen. Ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz allerdings gibt nun einer Frau recht, die gegen einen Bußgeldbescheid geklagt hatte. Es sei nicht grundsätzlich verboten, Fahrräder oder vergleichbare Fahrzeuge, etwa Leichtkrafträder in die Fußgängerzone zu schieben und dort abzustellen. In der Konstanzer Innenstadt berichten Anwohner immer wieder von Problemen, wenn sie Motorräder, Mofas und Motorroller abstellen wollen.

Was sagt das Bürgeramt dazu?

Ist die Fußgängerzone bald frei zum Parken für alle Zweiräder?

Antworten auf diese Fragen und einiges mehr lesen Sie in der heutigen Printausgabe des Südkurier.


Konstanz
Kurz: Deutschsein in seiner peinlichsten Form.
Von unbekannt
stimmt..und die stadt konstanz scheint es zur perfektion zu treiben...da kann man nur graturlieren..
L e b e n & leben lassen ...
... das scheint soooo schwierig zu sein in einer Gemeinde mit bocksturen Sheriffs !
"Flashmob"....
Von unbekannt
Vorsicht bei diesem "Aufruf", die Stadtverwaltung von Konstanz hat offensichtlich Eigenkritik ...
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