Wer in der Fußgängerzone von Konstanz Mofas und Motorroller abstellt, muss mit einem Knöllchen rechnen. Ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz allerdings gibt nun einer Frau recht, die gegen einen Bußgeldbescheid geklagt hatte. Es sei nicht grundsätzlich verboten, Fahrräder oder vergleichbare Fahrzeuge, etwa Leichtkrafträder in die Fußgängerzone zu schieben und dort abzustellen. In der Konstanzer Innenstadt berichten Anwohner immer wieder von Problemen, wenn sie Motorräder, Mofas und Motorroller abstellen wollen.
Was sagt das Bürgeramt dazu?
Ist die Fußgängerzone bald frei zum Parken für alle Zweiräder?
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