Konstanz Knöllchenstreit endet vorzeitig
02.02.2010
Hier dürfen nur Autos parken – nach wie vor.
Konstanz (phz) Ein Knöllchenärger hat sich von ganz alleine erledigt. Damit bleiben dem Allensbacher August Kendzia die Rechtfertigung vor Gericht und ein mögliches Bußgeld erspart. Das Bürgeramt hat einen Verfahrensfehler begangen.
August Kendzia war verärgert über ein Knöllchen, das er an der Schänzlehalle erhalten hatte (wir berichteten). Wie oft hatte er zuvor während der HSG-Spiele auf dem dortigen Parkplatz seinen VW-Bus abgestellt und nie einen Strafzettel erhalten. Doch irgendwann war es soweit: 15 Euro stand auf dem Zettel an der Windschutzscheibe. Die Erklärung für den Verstoß war schnell gegeben: Vor der Schänzlehalle dürfen nur Autos in den eingezeichneten Stellflächen geparkt werden. Und der VW-Bus des Allensbachers zählt als Wohnmobil. Diesen benutzte er zu jenem Zeitpunkt als ganz normalen Wagen. Campingwagen sind auf dem Schänzleareal aber nicht erwünscht. Deshalb weist ein Schild auf die Parkerlaubnis lediglich für Autos hin. Die Stadt will dort keine Übernachtungsgäste.
Kendzias Argumente, sein VW-Bus sei für ihn wie ein ganz normales Auto gewesen, ließ das Bürgeramt nicht gelten. Es kam zum Schriftverkehr, Widersprüche lehnte die Ortspolizeibehörde ab, aus 15 Euro wurde einschließlich Verwaltungsgebühr 38,50 Euro. Der Fall sollte vom Amtsgericht geklärt werden – soweit kommt es nun aber nicht. Bürgeramtsleiter Hans-Rudi Fischer muss einen Fehler einräumen. Zwischen der ersten Anhörung und dem Bußgeldbescheid dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Das gilt nicht, wenn sich die Sachlage zwischendrin ändert. Hätte August Kendzia zum Beispiel gesagt, er sei den VW-Bus am Tag des Falschparkens auf dem Schänzleparkplatz nicht gefahren, hätte das Bürgeramt das Verfahren erneuern und gegen den Fahrer richten müssen.
Dann wäre die Verjährungsfrist von null angelaufen. Da sich eine Mitarbeiterin aber vertan hat, ist der Bußgeldbescheid einen Monat zu spät an August Kendzia geschickt worden. Somit muss die Stadt ihr Verfahren zurückziehen.
„Für diesen Fehler haben wir Herrn Kendzia um Entschuldigung gebeten“, sagte Hans-Rudi Fischer. Die Sachlage bleibe aber dieselbe. Nach wie vor dürften auf dem Schänzleparkplatz nur Autos parken. Das Bürgeramt habe dem Allensbacher empfohlen, seinen VW-Bus bei HSG-Spielen künftig in gebührenfreien Nachbarstraßen abzustellen. „Damit ist das Problem nicht gelöst“, sagt August Kendzia. Er ist nach wie vor überzeugt, dass viele Einheimische ihre VW-Busse als normale Autos benutzen. Und diese hätten an der Schänzlehalle nicht die Absicht zu übernachten. Das ließe sich doch für die Ortspolizisten leicht am Kennzeichen ablesen.

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