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Konstanz Klagen gegen Razzia eingereicht

21.08.2008
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1Gegen die Razzia in der Blechnerei sind zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Wie geht es jetzt weiter?

Die Klagen gegen den Großeinsatz der Polizei sind nach Angaben des Verwaltungsgerichts Freiburg am 30. Juli eingegangen. Der nächste Schritt ist eine Klageerwiderung der beklagten Seite. Polizeidirektion Konstanz und Landespolizeidirektion Freiburg werden darin den Ablauf des Einsatzes aus ihrer Sicht beschreiben. Danach folgt eine mündliche Verhandlung bei der gegebenenfalls erneut Zeugen gehört werden. Das gesamte Verfahren wird sechs bis zwölf Monate dauern.

2Was beanstanden die Kläger an dem Einsatz in der Blechnerei?

Die Kläger halten das Vorgehen der Polizei für unverhältnismäßig. Die intensive Leibesvisitation mit komplettem Entkleiden ohne individuellen Verdacht wird als überzogen beschrieben. Insgesamt geht es bei der Klage um die Feststellung der Rechtsmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme. Neben den zwei nun anhängigen Klagen gab es insgesamt 20 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Einsatz.

3Wie sagt die Polizei zu den vorliegenden Vorwürfen?

Die Polizei sagt, die Razzia sei ein probates Mittel gewesen, um die Rauschgiftszene in der Region nachhaltig einzudämmen. Seit Sommer 2007 sei immer wieder festgestellt worden, dass es eine starke Verbindung des Ortes zur hiesigen Rauschgiftszene gebe. Bei bestimmten Musikveranstaltungen sei hier offensiv mit Drogen gehandelt worden. Aufgrund dieser Ermittlungen sei die Durchsuchung der Personen erforderlich gewesen - auch unterhalb der Kleidung.

4Wird man also automatisch zum Verdächtigen, wenn man sich an einem "verrufenen Ort" aufhält?

Tatsächlich ist das Polizeirecht hier weitgehend. Wer sich an einem von der Polizei als "verrufen" definierten Ort befindet, hat de facto keine Möglichkeit, sich gegen Polizeimaßnahmen zu wehren. Ein Widerspruch ist nur während der Maßnahme zulässig. Er wäre aber im konkreten Fall der Razzia zurückgewiesen worden, wie auch Axel Drexler vom Führungs- und Einsatzstab der Polizei Konstanz bestätigte. Ein Ort gilt als verrufen, wenn einige Fälle von Drogenhandel und -konsum dokumentiert sind. Dabei wird nicht unterschieden zwischen harten und weichen Drogen.

5Welche Erfolgschancen hat die Klage vor Gericht?

Der Konstanzer Anwalt Rudy Haenel schätzt die Chancen gering ein. Auf dieser Gerichtsebene sei ein Erfolg unwahrscheinlich. Der Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen zeige, dass die Allgemeinverfügung der Polizei (die rechtliche Grundlage der Razzia) in der Regel so formuliert sei, dass vor Gericht die Rechtmäßigkeit kaum in Frage gestellt werden könne.

Michael Lünstroth

@washmachine
Wie ich bereits geschrieben habe: Natürlich wäre ich nicht belustigt und würde freudig ...
Kontrollen sind alltäglich
@washmachine: Solche Kontrollen am Zoll sind alltäglich.
korrektur
Sollte natürlich der "Staat" und nicht der "Stadt" heißen, ;-)
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