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Konstanz Kinderschänder muss in Psychiatrie

26.05.2009
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Zu drei Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht gestern einen 45-jährigen Forstwirt aus Konstanz verurteilt. Vor einem halben Jahr vergriff er sich auf einem Spielplatz an der Moltkestraße an einem siebenjährigen Jungen.

Nach seiner Festnahme fanden die Ermittler in seiner Wohnung 275 Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt. Der unter anderem bereits wegen Vergewaltigung vorbestrafte Mann muss jetzt auf Anordnung des Gerichts für unbestimmte Zeit in der Psychiatrie untergebracht werden.

Er sei wieder einmal betrunken gewesen, versuchte der Angeklagte vor Gericht seinen Übergriff auf den Siebenjährigen zu erklären. Wie seit Jahren hatte er sich auch an jenem Novembertag zu Hause volllaufen lassen und seine auf verschiedenen Datenträgern gespeicherten Kinderpornos konsumiert. Mit zwei Promille Alkohol im Blut tauchte er dann auf dem Spielplatz auf. Er habe den Jungen nach seinem Namen gefragt, berichtete er. Danach habe das Kind ihm erlaubt, seine Hose zu öffnen, behauptete er. Und dann griff der Mann zu. Was passiert wäre, wenn die Mutter des Jungen nicht so schnell aus der nahe gelegenen Postfiliale zurückgekehrt wäre, wollte sich vor Gericht niemand ausmalen. Der 45-Jährige meinte dazu: „Ich hätte ihn sicher nicht vergewaltigt oder mit nach Hause genommen, so weit kenne ich mich schon“. Vor 20 Jahren hat er allerdings ein junges Mädchen volle zwei Stunden lang brutal in seinem Auto vergewaltigt. Und vor zehn Jahren verfolgte er eine 13-Jährige auf der Straße und warf sie schließlich zu Boden, um sich an ihr zu vergehen. Für die erste Tat gab es drei Jahre, für die zweite neun Monate und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Damals war man davon ausgegangen, dass der erhebliche Alkoholmissbrauch des Mannes zu den Taten geführt hatte. Nach einer Entzugstherapie und Haftverbüßung setzte man die Reststrafe zur Bewährung aus. Im Sommer 2005 belästigte er völlig betrunken auf dem Wollmatinger Dorffest eine Zwölfjährige. Der Vater des Mädchens konnte damals Schlimmeres verhindern, die Bewährungszeit wurde verlängert.

Bei einer jetzt wieder durchgeführten psychiatrischen Begutachtung stellte sich heraus, dass der Mann selbst jahrelang sexuellen Inzest erlebt hat. Dieses Erleben werde von ihm mit Hilfe der kinderpornographischen Darstellungen ständig wieder inszeniert, erklärte der Facharzt für Psychiatrie. Das Fehlverhalten des 45-Jährigen sei also nicht allein auf die Alkoholsucht zurückzuführen. Vielmehr leide er an einer Störung der Sexualpräferenz. Diese Persönlichkeitsstörung müsse in einem unbefristeten Aufenthalt in der Psychiatrie bearbeitet werden.

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