Konstanz Job weg wegen Maultaschen
Konstanz – 16 Jahre lang arbeitete die Altenpflegerin in einem Altenpflegeheim der Konstanzer Spitalstiftung. Jetzt steht die Frau aus dem westlichen Bodenseekreis auf der Straße – weil sie im April ihren Hunger mit vier Maultaschen stillen wollte, auf die die Heiminsassen offensichtlich an diesem Tag keinen Appetit mehr hatten, und packte diese ein. Die Spitalstiftung kündigte der langjährigen Mitarbeiterin fristlos. Die Frau zog jetzt vors Arbeitsgericht. Sie will ihren Arbeitsplatz behalten. Zumal bereits eine Alters-Teilzeit-Vereinbarung bis Mai 2014 getroffen worden ist. Soll sich das alles jetzt in Nichts auflösen, nur wegen der vier Maultaschen, die ohnehin im Müll gelandet wären?
Die Rechtsvertretung des Arbeitgebers sieht in dem Vorfall einen klassischen Fall von Diebstahl. Denn auch Lebensmittel, die der Entsorgung zugeführt werden sollen, seien fremdes Eigentum. „Jeder von uns isst ab und zu mal ein bisschen was von den übrig gebliebenen Speisen“, wirft die Klägerin schüchtern ein. Sie habe an diesem Abend noch zu einer betriebsinternen Fortbildung gemusst, erklärt sie. Eine Stunde Pause habe nicht ausgereicht, um schnell nach Hause zu fahren und etwas zu essen. Nun wird von der Gegenseite in den Raum gestellt, dass es wohl vier bis sechs Maultaschen gewesen seien, wovon sie einige zur Bevorratung eingesteckt habe. „Also etwas anderes als Mundraub, bei dem man schnell mal ein paar Kirschen vom Nachbarbaum in den Mund steckt?“, fragt die Richterin. Es gibt keine konkrete Antwort, die Mitarbeiterin weiß nicht mehr genau, wie viele Maultaschen es waren, die sie weggenommen hat.
Ihr Anwalt meint, dass die Spitalstiftung überreagiert hat: „Ich habe den Eindruck, dass hier eine Entsorgung alter Arbeitskräfte betrieben werden soll“, stellt er unter Hinweis auf die Alters-Teilzeit-Vereinbarung fest. Diebstahl ist Diebstahl, meint die Gegenseite. Außerdem müssten in einem so großen Unternehmen ganz klare Regeln eingehalten werden. „Sonst macht das noch Schule, wenn hier so großzügig reagiert wird.“ Das Vertrauensverhältnis zu der Mitarbeiterin sei „irreversibel zerrüttet“, die fristlose Kündigung also durchaus berechtigt. Trotzdem schlägt die Richterin eine „abgefederte Lösung“ in Form eines Vergleichs vor. Die Altenpflegerin will sich aber nicht mit Geld abspeisen lassen, sie will wieder arbeiten. Da verweist die Richterin auf die momentan noch sehr strenge Rechtsprechung in Vergleichsfällen. Als Beispiel zitiert sie die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg über den Bagatelldiebstahl einer Kassiererin. Der Anwalt der Spitalstiftung will die Sache noch einmal intern besprechen.
Bis in einigen Tagen sollen die Parteien dem Gericht mitteilen, ob eine außergerichtliche Lösung gefunden worden ist. Wenn nicht, hat im September das Gericht das letzte Wort.
