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Konstanz Große Empörung nach Maultaschen-Kündigung

11.07.2009
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Die Empörung ist in Konstanz groß über die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Spitalstiftung. Sie hatte wegen vier eingesteckter Maultaschen die Entlassung erhalten. Ein Arbeitsrechts-Spezialist hält die Kündigung für nicht haltbar vor dem Landesarbeitsgericht.
Hintergrund: Job verloren wegen Maultaschen

Die Mitarbeiterin eines Konstanzer Seniorenpflegeheims klagt derzeit vor dem Arbeitsgericht Radolfzell gegen die Kündigung. Sie hatte Maultaschen genommen, die eine Heimbewohnerin nach ihrem Mahl übrig gelassen hatte, hieß es in der jüngst gescheiterten Güteverhandlung.

Das gefiel der Spitalstiftung als Arbeitgeberin nicht, deren Rechtsvertreter wertete den Fall als Diebstahl. Die Essensreste wären ohnehin entsorgt worden, argumentierte die Klägerseite. Außerdem, so die Mitarbeiterin, habe sie zwischen Dienstschluss und einer internen abendlichen Fortbildungsveranstaltung keine Zeit mehr gehabt, zum Abendessen nach Hause zu fahren.

Einen von der Richterin in der Güteverhandlung vorgeschlagenen finanziellen Ausgleich lehnte die Altenpflegerin ab. Sie hat mit dem Arbeitgeber bereits eine Altersteilzeit-Vereinbarung getroffen, die dann ebenfalls hinfällig wäre. Nachdem die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ohne Ergebnis blieb, versuchen die Anwälte derzeit, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Das sagt die Spitalstiftung: Die Einrichtung wollte gestern auf SÜDKURIER-Anfrage keine Stellung beziehen. „Wegen des laufenden Verfahrens“, hieß es.

Der Anwalt der Spitalstiftung hat inzwischen ein Angebot vorgelegt, über dessen Inhalt der Anwalt der Klägerin derzeit noch keine Auskunft gibt. Er müsse dies zunächst mit seiner Mandantin besprechen, sagte er.

Sollte sie die Lösung akzeptieren, könnte frühestens Ende nächster Woche feststehen, ob das Gericht dem ausgehandelten Vergleich stattgegeben hat oder nicht.

Sollte sie den Vergleich ablehnen, müsste das Arbeitsgericht eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung treffen. Ziel der Mitarbeiterin ist es, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird.

Das sagt die Gewerkschaft: „Dafür habe ich kein Verständnis“, ist Berthold Maier, Geschäftsführer der Gewerkschaft Verdi Bezirk Schwarzwald-Bodensee, erzürnt. Er wunderte sich, dass sich die Spitalstiftung als städtische Einrichtung solche Methoden bediene.

Grundsätzlich müsse zwischen Arbeitgeber und -nehmer ein erhöhtes Vertrauensverhältnis bestehen. Wenn es sich jedoch um zu entsorgende Speisen handele, werde das Vertrauensverhältnis nicht gestört, wenn die Mitarbeiterin diese nehme.

Das sagen die Experten: Ein Konstanzer Arbeitsrechtler sagt, dies sei ein typischer Fall.

Grundsätzlich ist es so: Eine fristlose Kündigung ist nach deutschem Recht dann zulässig, wenn für sie ein wichtiger Grund vorliegt, die Umstände des Einzelfalls gewürdigt und die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegeneinander abgewogen wurden. Was ein wichtiger Grund ist, das ist Erwägungssache der Richter.

Der Fachanwalt betont allerdings, dass die Einzelfall- und Interessenabwägung eine gewichtige Rolle einnehmen. Im konkreten Fall wagt er die Prognose, dass die Kündigung vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg kaum zu halten ist.

Dieter Maier, Arbeitsrechtler aus der Kanzlei Fricke in Landshut, ist da etwas skeptischer. „Bei Diebstahl gegen den eigenen Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung durch diesen selbst dann zulässig sein, wenn die gestohlene Sache nur geringen Wert hat“, sagt er.

Bessere Chancen für den Arbeitnehmer gebe es dann, wenn eine Abmahnung der Kündigung hätte vorhergehen müssen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn es in dem Betrieb üblich gewesen sei, dass übrig gebliebene Essensreste verzehrt werden und dies von der Leitungsebene geduldet wurde.

Maier kennt solche Fälle: Er verteidigt gerade eine Köchin, die vor der Kündigung steht, weil sie sich ein Stück Salami, das entsorgt werden sollte, für ihren Hund zur Seite gelegt hatte.

Das sagen die Konstanzer: Bei unserer Straßenumfrage zeigte sich ein differenziertes Meinungsbild. Die meisten Befragten können das Vorgehen der Spitalstiftung allerdings kaum verstehen.

Zum Beispiel Sonja Limbeck (34), Verkäuferin: „Wenn die Maultaschen wirklich übrig waren, finde ich es keinen Kündigungsgrund. Weil sie in diesem Fall wahrscheinlich sowieso weggeworfen worden wären.“

Anastasia Djomparin (32), stellvertretende Filialleiterin, sieht das ganz ähnlich: „Ich finde es nicht korrekt, dass sie fristlos gekündigt worden ist. Aber es ist üblich auch bei uns, dass Abgeschriebenes nicht von Mitarbeiterin mitgenommen werden darf. So sind halt die Regeln.“

Auch Mona Brednau hält die Kündigung für übertrieben: „Eine Abmahnung hätte in diesem Fall gereicht. Aber sie hätte wissen müssen, dass es nicht erlaubt ist, Bewohnermahlzeiten zu essen.“

Das sagen die Internet-User: Auf suedkurier.de wird das Thema heiß diskutiert. Ratzfatzi schreibt: „Es ist überall so, dass man ohne Fragen einfach nichts mitnehmen darf, denn das gilt als Diebstahl. Ich bezweifle, dass die Frau Recht bekommen wird!“

Regentag fokussiert sich auf die Rolle der Spitalstiftung: „Ganz davon abgesehen, dass der Fall auch anders hätte gelöst werden können, ist dieser Auftritt in der Öffentlichkeit nun mehr als peinlich für die Spitalstiftung.“

Insgesamt gibt es fast 50 User-Kommentare zu dem Thema. Nonplusultra versucht sich in seiner Stellungnahme, in die Lage des Arbeitgebers zu versetzen: „Heute sind es alte Maultaschen, morgen neue und übermorgen das Geld der Leute... Auch wenn ich es nicht wirklich als Diebstahl deuten kann, aber wer weiß, was als nächstes in der Tasche der guten Dame verschwunden wäre...“

Ganz anders sieht das gertie: „Ich denke es geht darum, eine Mitarbeiterin, die fünfzehn Jahre in dem Laden geschuftet hat loszuwerden, bevor sie in den Vorruhestand geht und nur noch kostet. Schäbig, diese Spitalstiftung, einfach schäbig.“

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Für uns ist es doch nach den vorliegenden Informationen kaum möglich zu urteilen.
..
Mitarbeitern isst übrig geblieben Maultasche, andernorts nimmt jemand ein übrig gebliebenes ...
Gedanken zur Rechtslage
Das Südkurier-Bild mit den Maultaschen ist falsch: Der Wert war nicht 1,99 Euro, sonder 0,00 ...
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