Die Stadtverwaltung hat schneller reagiert, als sie es eigentlich tun müsste. Bereits jetzt gilt das Glasverbot entlang dem Seeufer und Seerhein nicht mehr. Wer abends sein Bier aus der Glasflasche trinkt, braucht nichts mehr zu befürchten.
Eigentlich hatte der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim am Freitag erst den Tenor seiner Entscheidung bekannt gegeben. Von einem Urteil, so erklärte es Pressesprecher Karsten Harms auf Anfrage des SÜDKURIER, sei erst zu sprechen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das werde erst in einigen Tagen oder sogar wenigen Wochen so weit sein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung somit aus juristischer Sicht rechtswirksam und das Glasverbot an Stellen wie Seestraße, Herosépark, Promenade und Schänzle gehört offiziell der Vergangenheit an.
Dies ist die formal richtige Vorgabe. Schon seit dem Wochenende kontrollieren die Ortspolizisten an den Seeufern nicht mehr, ob die Bürger das Glasverbot einhalten. Strafen von bis zu 100 Euro waren bei Vergehen gegen diese Polizeiverordnung möglich. „Auch die Schilder werden in Kürze abmontiert“, erklärte der städtische Pressesprecher Ulrich Hilser auf Anfrage des SÜDKURIER. Damit werden die Technischen Betriebe beauftragt.
Wie berichtet, hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dem Uni-Studenten Benjamin Wohnhaas Recht gegeben. Der 24-Jährige hatte mit Unterstützung der Grünen Hochschulgruppe gegen das Glasverbot geklagt, weil er diese als unverhältnismäßigen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte aller Bürger empfand. Die Allgemeinheit dürfe nicht bestraft werden, weil wenige sich beim Feiern nicht zu benehmen wüssten. Die Kosten für das Verfahren und für die Freiburger Kanzlei, die den Studenten vertrat, hat die Stadt zu tragen.
Bei SÜDKURIER-Lesern ruft die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs unterschiedliche Reaktionen hervor. Robert Sauer rät Benjamin Wohnhaas über die Online-Kommentarfunktion, einen Selbsttest mit einem Rollstuhl zu machen: „Dann soll er mal mit so einem Rolli über einen splitterübersäten Weg rollen und mal schauen, wenn bei einem Plattfuß dann der Rollstuhl nicht mehr steuer- und fahrbar ist.“ Gerhard Seidelt schreibt: „Bevor man Verbote ausspricht, sollte man die genaue Rechtslage prüfen.“ Daniel Münch: „Vielleicht denken die, die jetzt anfangen zu schimpfen nun mal über geeignete Methoden nach, das Problem mit den Scherben in den Griff zu bekommen.“ Markus Wellheimer: „Endlich hatte wieder einer die Courage, sich nicht alles bieten zu lassen, was diese rücksichtslosen populistischen Stadtobrigen den Bürgern oktruieren.“

