Erfolg für den Konstanzer Studenten Benjamin Wohnhaas. Seine Klage gegen die Stadt Konstanz war erfolgreich und damit ist das Glasverbot gekippt. Wie Karsten Harms, Pressesprecher des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim mitteilte, hat der Senat die vom Gemeinderat im Jahr 2011 beschlossene und von der Verwaltung umgesetzte Polizeiverordnung „für unwirksam erklärt“. So lautet der Tenor des Urteils. Erst mit der Zustellung der schriftlichen Begründung in einigen Wochen wird diese Entscheidung rechtskräftig.
Mit dem Glasverbot sei aber versucht worden, die Allgemeinheit zu schützen. Genau dies störte den Studenten Benjamin Wohnhaas: Es würden alle Menschen bestraft, weil wenige sich nicht zu benehmen wüssten. Der 24-Jährige erhielt bei seiner Klage gegen die Stadt Konstanz Unterstützung von der Grünen Hochschulgruppe, aber auch von den Jusos und regionalen Getränkeproduzenten. „Dieses Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass es sich bei dem Glasverbot um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger handelt“, erklärte er in einer ersten Stellungnahme. Oberbürgermeister Horst Frank sieht nun den Gesetzgeber gefordert, Möglichkeiten zur Eindämmung von ausufernden Feiern zu schaffen. Lokalpolitisch sieht er keine Möglichkeiten mehr.
Das Glasverbot gilt von April bis Oktober täglich zwischen 19 und 6 Uhr – noch solange, bis es durch die schriftliche Urteilsbegründung aufgehoben ist.

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