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Konstanz Gericht kippt Glasverbot

27.07.2012
Konstanz -  Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat das Glasverbot in Konstanz gekippt.

Benjamin Wohnhaas hat gegen das Glasverbot geklagt und gewonnen.

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Erfolg für den Konstanzer Studenten Benjamin Wohnhaas. Seine Klage gegen die Stadt Konstanz war erfolgreich und damit ist das Glasverbot gekippt. Wie Karsten Harms, Pressesprecher des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim mitteilte, hat der Senat die vom Gemeinderat im Jahr 2011 beschlossene und von der Verwaltung umgesetzte Polizeiverordnung „für unwirksam erklärt“. So lautet der Tenor des Urteils. Erst mit der Zustellung der schriftlichen Begründung in einigen Wochen wird diese Entscheidung rechtskräftig.

In einer ersten Stellungnahme sagte Oberbürgermeister Horst Frank: „Im Moment erleben Sie mich ratlos.“ Mit dem Glasverbot sei das Ziel verfolgt worden, die Verletzungsgefahr entlang dem Seeufer zu minimieren. Doch die Stadt konnte in der Verhandlung am Donnerstag vor dem VGH keine belastbaren Zahlen vorlegen, wie viele Menschen sich verletzt hätten. Für den Vorsitzenden Richter Volker Ellenberger war dies jedoch von besonderer Bedeutung. „Eine gewisse Beruhigung ist da“, erklärte Frank. Nicht nur was das Scherbenmeer am Ufer betrifft, sondern auch die dortigen Feiern. Eine Dokumentation von Verletzungen sei nicht möglich gewesen, sagte Frank, weil sich Betroffene mitunter zwar bei der Stadt beschwert, aber nicht hätten ärztlich behandeln lassen. Immer wieder war es in den vergangenen Jahren zu Zwischenfällen gekommen, weil bei Partys am Seeufer viel Alkohol geflossen war und Teilnehmer randalierten, zu Gewalt neigten und Glasflaschen mutwillig zerstörten. Horst Frank weiß, dass nur ein kleiner Teil von Feiernden Probleme bereitet hätte.

Mit dem Glasverbot sei aber versucht worden, die Allgemeinheit zu schützen. Genau dies störte den Studenten Benjamin Wohnhaas: Es würden alle Menschen bestraft, weil wenige sich nicht zu benehmen wüssten. Der 24-Jährige erhielt bei seiner Klage gegen die Stadt Konstanz Unterstützung von der Grünen Hochschulgruppe, aber auch von den Jusos und regionalen Getränkeproduzenten. „Dieses Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass es sich bei dem Glasverbot um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger handelt“, erklärte er in einer ersten Stellungnahme. Oberbürgermeister Horst Frank sieht nun den Gesetzgeber gefordert, Möglichkeiten zur Eindämmung von ausufernden Feiern zu schaffen. Lokalpolitisch sieht er keine Möglichkeiten mehr.

Das Glasverbot gilt von April bis Oktober täglich zwischen 19 und 6 Uhr – noch solange, bis es durch die schriftliche Urteilsbegründung aufgehoben ist.

 

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Erst Lebenserfahrung studieren!
Dem Studenten würde ich einfach mal ein Spiel vorschlagen:

Er setzt sich in einen ... mehr ...
So ein Blödsinn!
Fahren Sie doch mal über den tollen neuen Münsterplatz für den wir immernoch zahlen damit er ... mehr ...
andere Baustelle...
Das völlig unzumutbare Katzenkopfpflaster auf dem Münsterplatz stellt in dieser Diskussion um ... mehr ...
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