Es mutet kurios an: Eigentlich wären die Maultauschen ohnehin im Mülleimer gelandet, argumentierten die Klägerin und ihre Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht. Denn das Essen sei von einem Mahl einer Heimbewohnerin übrig geblieben. Es hätte keine weitere Verwendung gefunden. Das wollte sich die Spitalstiftung als Arbeitgeberin nicht gefallen lassen. Ihre Rechtsvertretung sieht hinter dem Fall einen klassischen Diebstahl.
Denn auch Lebensmittel, die entsorgt werden sollen, seien fremdes Eigentum. Eine Einigung konnten die Parteien beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht nicht erzielen. In den nächsten Tagen haben sie dazu außergerichtlich noch die Möglichkeit. Sollte das scheitern, wird das Gericht im Herbst entscheiden.

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