Weil er seinen damals 18-jährigen Freund nicht über seine Aidserkrankung aufgeklärt, und ihn dann tatsächlich mit dem HI-Virus infiziert hat, hat das Schöffengericht Konstanz einen 41-jährigen Mann aus dem Schweizer Kanton Aargau zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Konstanz lernten sich die beiden Männer im Juli 2010 über einen Internet-Chatroom für Homosexuelle kennen und lieben. Nachdem der 18-Jährige seinen neuen Freund aufgefordert hatte, sich einem Aids-Test zu unterziehen, willigte dieser ein. Dann behauptete er, der Test habe ergeben, dass er gesund sei, obwohl er wusste, dass er seit zehn Jahren Virusträger ist. Daraufhin verkehrten die beiden Männer ungeschützt miteinander.
Anfang September zeigten sich bei dem 18-Jährigen plötzlich Grippesymptome mit Halsschmerzen, Fieber und Schüttelfrost. Ein Aids-Test verlief jedoch zunächst negativ. Daraufhin flog das Paar nach Gran Canaria in Urlaub. Doch nach einer Woche gab es Streit, und nach der Rückkehr nach Konstanz ging man getrennte Wege. Als es dem 18-Jährigen immer schlechter ging, ließ er sich erneut testen. Diesmal war das Ergebnis eindeutig positiv. Der junge Mann geriet darüber in solche Verzweiflung, dass er versuchte, seinem Leben ein Ende zu setzen. Nach dem missglückten Selbstmordversuch lernte er im Zentrum für Psychiatrie Reichenau einen Mann kennen, der wiederum seinen 41-jährigen Ex-Freund aus dessen Konstanzer Zeit kannte. Er klärte ihn darüber auf, dass sein Ex-Freund seit zehn Jahren an Aids erkrankt sei.
Es kam zu einer Anzeige und schließlich zur Anklage der Konstanzer Staatsanwaltschaft gegen den 41-Jährigen, der im Raum Zürich als Service-Kraft in einem Nachtclub arbeitet. Die Untersuchung von Blutproben beider Männer durch das Virologische Institut der Universität Erlangen hatte ergeben, dass der 18-Jährige mit genau dem gleichen Virenstamm infiziert war wie der 41-Jährige. Damit stand der Angeklagte zu 98 Prozent als Verursacher von dessen HIV-Infektion fest.
Der Verteidiger des 41-Jährigen machte geltend, dass sein Mandant nach einer Therapie von einem wesentlich geringeren Ansteckungsrisiko ausgegangen sei. Die Ausführungen eines Virologen, der als Sachverständiger geladen war, machten jedoch deutlich, dass es dafür keine Veranlassung gab. Zudem, so Gericht und Staatsanwalt, sei der Angeklagte durch seinen Hausarzt über das Ansteckungsrisiko zu jenem Zeitpunkt aufgeklärt worden. Demnach war er wegen gefährlicher, und nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verurteilen. Die Strafe musste dieses Mal höher ausfallen, nachdem er bereits im Jahr 2007 wegen einer einschlägigen Verfehlung verurteilt worden war, und, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, nichts daraus gelernt habe. Das Urteil über dreieinhalb Jahre Haft ist noch nicht rechtskräftig.
