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Konstanz Fluglärm: Baden-Württemberg will Staatsvertrag ablehnen

08.10.2012
Konstanz -  Die Landesregierung fordert Klarheit beim Fluglärm. Ein Nein im Bundesrat schließt SPD-Minister Peter Friedrich allerdings aus.

Dauerbrenner Fluglärm: Ein Flieger im Anflug über der Hochrhein-Gemeinde Hohentengen.  Bild: dpa

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Beim Ringen um einen Staatsvertrag mit der Schweiz in Sachen Fluglärm deutet immer mehr darauf hin, dass die Verhandlungen nochmals neu begonnen werden müssen. Peter Friedrich (SPD), Landesminister unter anderem für Bundesratsangelegenheiten, sagte am Freitagabend in Konstanz, die baden-württembergische Regierung lehne den Entwurf der Denkschrift, die quasi die Ausführungsbestimmungen zum bereits unterschriebenen Staatsvertrag festlegt, in der jetzigen Form klar ab. Eine Zustimmung aus Stuttgart könne es nur geben, wenn die Forderungen aus der Bodenseeregion und vom Hochrhein angemessen berücksichtigt würden, und das sei derzeit nicht der Fall. Demnach schließt sich das Stuttgarter Kabinett der Kritik der Landräte aus den Kreisen Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar an.

Politik fordert Nachbesserungern beim Staatsvertrag

Dass die Inkraftsetzung des Vertrags aber im Bundesrat – wo die A-Länder, also die mit SPD-Regierungsbeteiligung, die Mehrheit haben – aber gestoppt werden könnte, glaubt Friedrich nicht. Wenn Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das begleitende Gesetz zum Staatsvertrag nun durch Kabinett, Parlament und Länderkammer prügeln wolle, könne allenfalls der Bundestag das Vorhaben stoppen, so Friedrich weiter. Eine Mehrheit der sogenannten A-Länder im Bundesrat sei gegen den in der Region stark kritisierten Vertrag nicht aufzubauen. Dies, sagte Friedrich weiter, liege unter anderem daran, dass in vielen deutschen Bundesländern der Schutz für Fluglärm weit hinter dem zurückbleibe, was die Schweiz bisher angeboten habe.

 

Vor seinen teils aufgebrachten Genossen hatte Friedrich in Konstanz zeitweise einen schweren Stand. Er warb dafür, mit der Schweiz ein Abkommen zu treffen und den Eidgenossen nicht generell zu misstrauen. Dennoch habe die Reaktion aus dem Nachbarland auf die sogenannte Denkschrift gezeigt, dass das Papier sehr unterschiedlich und in der Schweiz mit Blick auf mögliche eigene Vorteile interpretiert werde.

Will die Schweiz Deutschland übervorteilen?

Ärgerlich sei vor allem, dass die bereits gemachten Zusagen aus einer früheren Vereinbarung nicht in den Anhang zum Vertrag mit aufgenommen worden seien. Genau dies hatten auch die Landräte Frank Hämmerle (Konstanz), Tilman Bollacher (Waldshut) und Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar) kritisiert. In einem gemeinsamen Schreiben kommen sie zu dem Schluss: „Der Staatsvertrag wird in unserer Region nicht zu einer Befriedung beitragen.“ In aller Deutlichkeit schreiben die drei Kreis-Chefs weiter: „Die zahlreichen offenen und damit auslegungs- und interpretationsfähigen Regelungen“ könnten dazu führen, dass der „angestrebte Schutz unserer Bevölkerung massiv unterlaufen werden kann.“

 

In Kern geht es dabei um die Zahl der Flüge, um die Flughöhen und die Routen. Die Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastungen im Landkreis Konstanz glaubt bei allen drei Themenkomplexen, dass die Schweiz Deutschland übervorteilen will, wie Vorsitzender Thomas Gruschkus aus Konstanz sagte. Dieser Meinung schließen sich nicht nur die Fraktionen der baden-württembergischen Regierungsparteien Grüne und SPD an, sondern auch die CDU. Deren Bezirksvorsitzender Andreas Jung und der Landesvorsitzende Thomas Stobl haben sich ebenfalls gegen eine Ratifizierung des Staatsvertrags mit Denkschrift in jetziger Form ausgesprochen.

Friedrich forderte, dass unter anderem die Flugrouten verbindlich und durchsetzbar vereinbart werden müssten. Im Konstanzer Blickfeld steht vor allem der An- und Abflug der geplanten Piste in Ost-West-Richtung. Entgegen früheren Zusagen ist dabei kein Schutz der Region Konstanz/Kreuzlingen/Allensbach/Reichenau mehr vorgesehen. Kritiker befürchten, dass Südbaden künftig bis zu 180 000 An- und Abflüge jährlich ertragen muss – das sind fast 500 Starts und Landungen am Tag.




So geht es weiter
  • Der Vertrag: Der Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz ist zwar unterschrieben und wurde zunächst auch eher begrüßt, Rechtskraft hat er aber noch lange nicht. Dazu muss das Papier, bestehend aus dem Vertrag selbst und einem Anhang (in Deutschland Denkschrift, in der Schweiz Botschaft genannt) von den Regierungen und Parlamenten ratifiziert werden. Vertragsparteien sind die Bundesrepublik und die Eidgenossenschaft. Kommunen, Kreise und Länder können beraten, aber nicht mitentscheiden.
  • In Deutschland war ursprünglich der Plan, noch 2012 einen Beschluss in der Bundesregierung, dann im Bundesrat und Bundestag herbeizuführen. Ob dies angesichts der massiven Kritik aus der betroffenen Region zu halten ist, gilt inzwischen als ungewiss. Regionale Politiker aller Parteien fordern, dass die Bestimmungen zunächst so klar formuliert werden, dass die Schweiz diese nicht einseitig zu ihrem Vorteil und zu Lasten der Menschen entlang der Grenze auslegen kann.
  • In der Schweiz steht die Ratifizierung ebenfalls noch an. Dort wird mit einer für die betroffenen Kantone positiven Auslegung um Zustimmung geworben. Die Nachbarn hätten auch Interesse daran, dass zunächst der Vertrag in Rechtskraft versetzt und dann die Details verhandelt werden. Das, sagen Kritiker, würde Deutschland aber jedes Druckmittel zur Verbesserung der Situation nehmen. (rau)
 

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Herr Schmitz,
Sie wohnen wohl weit weg von Waldshut und Umgebung. mehr ...
Scheinheilig
Bei den Flughöhen die bei Anflügen über deutschem Gebiet bestehen, kann von Fluglärm keine Rede ... mehr ...
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Sehr geehrter Herr Meier,

vielleicht ist Ihnen das einfach nicht ganz klar geworden: ... mehr ...
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