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Konstanz Er wartet noch auf die Rechnung

30.07.2012
Konstanz -  Konstanzer Facebook-Party zieht Kreise - Stadt und Polizei haben Fall nicht abgeschlossen

Wollte eine Party mit 10 000 Gästen im Konstanzer Strandbad Hörnle veranstalten: der 20-jährige Matthias L. Ihm drohen Kosten im sechsstelligen Bereich. Doch die Polizei prüft den Fall noch, eine Anzeige gab es bislang nicht.  Bild: Sascha Baumann/BamS

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Viel Wirbel um eine Party: Matthias L., der über Facebook ein Fest mit tausenden Gästen organisieren wollte, muss angeblich mit Kosten in Höhe von rund 200.000 Euro rechnen. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, der 20-jährige Lehrling müsse nun die Zeche für die Party zahlen. Allein: Er hat noch keine Rechnung über eine konkrete Summe erhalten. Denn die Stadt Konstanz hat noch keine Zahlungsaufforderung verschickt. „Die Stadt ist noch in der Prüfungsphase, welche Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden können“, sagt Pressesprecher Ulrich Hilser.

Konstanz hatte die Facebook-Party im Strandbad Hörnle Anfang Juli verboten, nachdem über das soziale Netzwerk rund 12.000 Einladungen verschickt worden waren und sich bereits 2500 Menschen angemeldet hatten. Der Grund für das Verbot: „Insbesondere im Bereich des Freibad Horn wären größere Schäden durch Glasscherben zu befürchten“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Die Maßnahmen seien nötig, „um die Gesundheit unserer Besucher und Mitbürger zu gewährleisten“. Die Polizei sperrte daraufhin das gesamte Areal ab. Darunter hatte auch das Restaurant mit Kiosk zu leiden. „Wir rechnen mit einem Verdienstausfall in der Größenordnung von 15.000 bis 17.000 Euro“, sagt Betreiber Tino Schumann.

Eine übertriebene Reaktion der Stadt und Polizei? „280 Mann im Einsatz finde ich nicht unverhältnismäßig“, sagt Michael Aschenbrenner, Pressesprecher der Polizeidirektion Konstanz. Dass von den angekündigten 2500 Gästen lediglich 30 aufgetaucht sind, sei unerheblich. „Das war keine Anzahl, die Besorgnis erregend war. Aber wir müssen schließlich gewappnet sein“, erklärt Aschenbrenner. Was passieren könne, wenn eine solche Veranstaltung aus dem Ruder läuft, habe die Facebook-Party in Backnang gezeigt. Dort wurde die Veranstaltung verboten, nachdem sich 22.500 Menschen angemeldet hatten. Davon kamen zwar „nur“ 1000, doch diese verursachten einen Schaden in Höhe von 140.000 Euro. „Das zeigt, dass unsere Reaktion nicht überzogen war“, erklärt Aschenbrenner den Großeinsatz.

Die Personalkosten für ein solches Aufgebot könnten durchaus im sechsstelligen Betrag liegen, sagt er. Doch in dem Konstanzer Fall werde noch ermittelt. Das Bußgeldverfahren sei noch nicht abgeschlossen, ebenso die rechtliche Prüfung für den Kostenbescheid. Möglicherweise könnte das Ergebnis lauten, dass gar keine Nachforderung erfolgt.

Noch ist also gar nicht klar, ob Matthias L. überhaupt eine Rechnung erhält. Auch juristisch ist die Sachlage höchst umstritten, zumal hier nicht das Strafrecht, sondern das Polizeirecht maßgeblich ist. Es handle sich um eine Wertungsentscheidung, inwiefern der Verursacher der polizeilichen Gefahr – also der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit – für die Kosten verantwortlich gemacht werden könne, ergab eine Anfrage am rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Konstanz. Matthias L. sei zwar als Fest-Initiator bekannt. Aber er stehe am hinteren Ende einer langen Kausalkette: Party-Aufruf, Zusagen, Verbot der Stadt, Großeinsatz der Polizei, Platzverweise.

Ob die Kosten tatsächlich dem Verursacher angelastet werden könnten und ob diese verhältnismäßig seien – all diese Fragen seien noch nicht abschließend beantwortet, erklärt ein Verwaltungsrechtler. Eine gerichtliche Klage gegen eine mögliche saftige Rechnung sei daher nicht aussichtslos. Denn auch hier herrsche juristische Unklarheit, in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt Kosten erhoben werden können.

Der Spaß hat für Matthias L. schon lange aufgehört. Sollte die Stadt auf der Zahlung bestehen und der Lehrling dagegen klagen, muss der Verwaltungsgerichtshof den Fall klären. Und damit auch, wer die Kosten in sechsstelliger Höhe übernimmt, mit denen man ein tolles Fest hätte feiern können.

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Ich bin 69 Jahre alt
Wenn man diesen Artikel liest, der nur auf Eventualitäten und Verdächtigungen beruht, bekommt ... mehr ...
Anders lernen sie es nicht
Wenn der Initiator wieder nicht zahlen muss, dann geht es doch weiter mit diesen unsinnigen Partys. mehr ...
und wer ..macht noch Werbung für FB
der SÜDKURIER

Gefällt mir gar nicht !!! mehr ...
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