KonstanzEine "Baden-Klausel" soll Kunstschätze retten [0]
Dass der beabsichtige Verkauf von Altpapier solche Reaktionen hervorrufen würde, hat Landesvater Günther Oettinger offenbar nicht erwartet: Die geplante Überlassung von rund 3500 teils einmaligen Handschriften der Badischen Landesbibliothek an das Adelshaus Baden zur Versteigerung hat bundesweit Proteste ausgelöst. In Reaktion unter anderem auf ein Schreiben des örtlichen Abgeordneten Andreas Hoffmann (CDU) signalisierte das Kultusministerium in Sachen Reichenauer Handschriften am Wochenende eine Kompromisslösung: Eine "Baden-Klausel" soll verhindern, dass Kulturschätze, die für Baden besondere Bedeutung haben, verkauft würden. Diese Klausel solle insbesondere für solche Kulturschätze gelten, die in badischen Klöstern entstanden sind. Das beträfe die Reichenau: Bekanntlich beabsichtigt das Land, den finanziell erneut schwer angeschlagenen Markgrafen unter anderem das "Hausbuch" des Klosters Reichenau, die Abtschronik des Witigo aus dem 10. Jahrhundert und Schriften des Reichenauer Bibliothekars Reginbert aus dem 9. Jahrhundert zu überlassen. Handschriften im Wert von 70 Millionen Euro sollen an die Fürstenfamilie übertragen, versteigert und aus dem Erlös das Schloss Salem saniert werden. "Jetzt geht es darum, gewissenhaft abzuwägen, was geopfert werden muss, um Schloss Salem zu erhalten", sagte Bernhard Prinz von Baden am Wochenende während eines Festakts zur Gründung Badens vor 200 Jahren. Dieses Vorhaben wird unter anderem von der Deutschen Unesco Kommission scharf verurteilt, der die Reichenau die Erhebung zum Weltkulturerbe verdankt. Generalsekretär Roland Bernecker sagte gestern zu dieser Zeitung, die Handschriften seien als Teil des Weltdokumentenerbes auch ein "Kernbestand des Reichenauer Weltkulturerbes" und deshalb unveräußerbar. Der beabsichtigte Verkauf sei ein "Schock" und "unbegreiflich für alle, die um die kulturelle und historische Bedeutung" dieser Handschriften wüssten. Die "Süddeutsche Zeitung" bezeichnete den geplanten Deal zwischen dem Land und dem Adelshaus als einen "dreisten Versuch der Veruntreuung" unersetzlicher Kulturgüter aus öffentlichem Eigentum. Die Landesregierung begründet die Übertragung mit den angeblich ungeklärten Eigentumsverhältnissen und den Eigentumsrechten der Adelsfamilie an Kunstschätzen im Wert von bis zu 300 Millionen Euro. Kritiker wie der Handschriftenspezialist Norbert H. Ott, Uni München, weisen diese Ansprüche zurück. Die Hofbibliothek wurde bereits 1872, also lange vor der Abdankung des letzten badischen Großherzogs im November 1918, dem badischen Innenministerium übertragen. Damit sei sie zur staatlichen Landesbibliothek geworden. Zudem stünden die bis zu 4200 Handschriften nicht auf der nationalen Kulturgüterliste, die jeden Verkauf verbietet, weil jederzeit klar gewesen sei, dass diese Schätze unveräußerliches Landeseigentum seien, so Ott. Der Reichenauer Bürgermeister Volker Steffens hat gestern schritlich an Ministerpräsident Oettinger appelliert, den "Ausverkauf" der Handschriften zu verhindern. Der Landtagsabgeordnete Andreas Hoffmann schlägt zudem vor, mehrere der wichtigen Handschriften dem neuen Weltkulturerbe-Museum als Dauerleihgabe zu überlassen. Die Reichenau wartet nun gespannt auf Antwort aus dem fernen Stuttgart. Tobias Engelsing Weitere Artikel zu: Konstanz, |


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