Konstanz Ein Prozess mit lauter Verlierern
Verliererin: Nach 17 Jahren bei der Spitalstiftung hat sie Job und Abfindung verspielt. Bild: dpa
Die fristlose Kündigung erhielt die 58-Jährige von Reiner Weichler, Leiter der Spitalstiftungsverwaltung, nachdem ihn die Heimleiterin über den Vorfall vom 21. April informiert hatte. Ein Einspruch des Personalrats hat offenbar keine Rolle gespielt. Am Entschluss, sich von der Heimmitarbeiterin trennen zu wollen, wollte die Arbeitgeberin festhalten.
Auch wenn Rechtsanwalt Georg Jauch widerspricht, man habe nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit nur nach einem Grund zur Kündigung gesucht, bleibt diese Vermutung auch unter Eindruck vergleichbarer Fälle zurück. Laut Informationen unserer Zeitung soll es unter Mitarbeitern in den fünf Pflegeeinrichtungen nicht unüblich sein, sich an Essensresten zu bedienen – was sich mit der Aussage der 58-jährigen Klägerin vor Gericht deckt. Unbestritten ist aber, dass das Personal über das Verbot durch eine klare Dienstanweisung Bescheid weiß.
Der 58-Jährigen ist es bei dem Streit nicht ums Geld gegangen. Zwei Vergleichsvorschläge über 18 000 und 25 000 Euro hatte sie ausgeschlagen. Die Spitalstiftung hätte gezahlt, wohl auch, um die Sache schnell vom Tisch zu haben. Zu groß war das Medienecho nach einem ersten Artikel im SÜDKURIER.
Die Situation war verfahren. Stiftungsleiter Reiner Weichler und Sozialbürgermeister Claus Boldt hatten keine Chance, die Sache zu retten. Die gekündigte Mitarbeiterin wollte aber zurück an ihren Arbeitsplatz. Bald wäre sie in den Vorruhestand gegangen. Das hat sich mit dem Urteil erledigt, sofern sie mit ihrem Anwalt in einer Berufungsverhandlung nicht doch noch gewinnen sollte. „Ich räume auch in nächster Instanz keine Chance ein“, erwidert Verteidiger Georg Jauch. In vergleichbaren Fällen sind die Verfahren fast ausnahmslos zu Gunsten des Arbeitgebers ausgegangen.
Nach der fristlosen Kündigung Ende April musste die 58-Jährige eine zwölfwöchige Sperrung jeglicher Arbeitslosenunterstützung hinnehmen. Ihr drohe aber nicht, zum Sozialfall zu werden, sagt Rechtsanwalt Klaus Staudacher. Er ist zuversichtlich, dass sie wieder Arbeit findet: „Es fehlen in dem Berufsstand examinierte Kräfte.“
Sollte er in Berufung gehen, will er erneut eine formale Sache vor Gericht bringen. Bereits beim gerade beendeten Verfahren wollte er geprüft wissen, ob Stiftungsleiter Reiner Weichler überhaupt eine Originalvollmacht vorlegen kann, die ihn zur Unterzeichnung einer Kündigung befähigt. Andernfalls wäre die fristlose Entlassung aus formalen Gründen unwirksam.
Wie SÜDKURIER-Recherchen aber ergeben haben, dürfte Staudacher damit nicht viel Erfolg haben. In der Betriebssatzung der Spitalstiftung soll geregelt sein, dass Weichler für die Gehaltsgruppe, zu der die 58-Jährige zählte, zuständig ist.
Maultaschen-Prozess: Kündigung rechtens?
beschämend ...