Konstanz Drogenrazzia als rechtmäßig bewertet
In einem Schreiben an einen Anwalt, der ein unschuldiges Razziaopfer vertritt, verkündet der Konstanzer Polizeidirektor Uli Schwarz nun, dass die Allgemeinverfügung (die rechtliche Grundlage der Razzia) "am 14. Juli vom Regierungspräsidium Freiburg, Landespolizeidirektion, geprüft und als rechtmäßig bewertet" wurde. Hieraus schließt die Polizei, dass sämtliche Durchsuchungen im Rahmen der Razzia gedeckt gewesen seien. Die eingelegten Widersprüche gegen den Einsatz wurden jedoch nicht vom Regierungspräsidium geprüft, wie ein Sprecher bestätigte. Nachdem sie für nicht zulässig erklärt wurden, seien sie aus Freiburg - ohne inhaltliche Begutachtung - wieder zurück an die Polizeidirektion Konstanz verwiesen worden. Hier wurden sie mit den weiteren 17 Beschwerden bearbeitet und inzwischen auch abgeschlossen. Ohne Konsequenz für die einzelnen Beamten. Den einzelnen Betroffenen bleibt nun noch offen, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Dann könnte es erneut zu einer inhaltlichen Prüfung des Einsatzes kommen.
Nach Angaben von Axel Drexler, Leiter des Führungs- und Einsatzstabs in Konstanz, lag die Nicht-Zulässigkeit der Widersprüche vor allem am Zeitpunkt. "Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn er so geäußert wird, dass die Behörde darauf noch reagieren kann" erläutert Drexler. Im konkreten Fall der Razzia hätten die Betroffenen also während der Durchsuchung Widerspruch erheben müssen. Allerdings: Hätten sie es in dem Moment getan, dann wäre ihr Widerspruch aufgrund der Allgemeinverfügung und der Razziasituation zurück gewiesen worden, wie auch Drexler einräumen muss. De facto gab es damit für die unschuldigen Partybesucher also keine Möglichkeit sich zu wehren. Dadurch, dass sie sich an einem von der Polizei als "verrufen" definierten Ort aufgehalten haben, wurden sie automatisch zu Verdächtigen. Vor dieser Einschätzung der Blechnerei als einem verrufenen Ort lagen nach Angaben der Polizei intensive Ermittlungen: Seit Sommer 2007 sei immer wieder festgestellt worden, dass es eine starke Verbindung des Ortes zur hiesigen Rauschgiftszene gebe. Bei bestimmten Musikveranstaltungen seien hier offensiv Betäubungsmittel konsumiert und mit ihnen gehandelt worden. Zudem weist Axel Drexler daraufhin, dass die Ermittlungsverfahren gegen einige Verdächtige noch laufen.
Die Bewertung der Razzia durch die Polizei steht fest. Sie sei ein probates Mittel gewesen, um die Rauschgiftszene nachhaltig einzudämmen. Christian Schmid von der Blechnerei sieht das anders. Trotz der Ablehnung des Widerspruchs erwägt er weitere juristische Schritte.
Daten zur Razzia
Datum: 31. Mai 2008
Zeitraum: 1:30 bis 6 Uhr
Beamte im Einsatz: Rund 250
Kontrollierte Personen: 389
Ergebnis: Bei 14 Personen wurden Drogen wie Amphetamin, Ecstasy-Pillen, Kokain, Marihuana und Haschisch gefunden; es laufen weitere Ermittlungsverfahren
Beschwerden: 20

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