Veronica Saß erhält ihren Doktortitel nicht zurück. Bereits einen Tag nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hat die erste Kammer unter Vorsitz von Richter Werner Cordes diese Entscheidung getroffen. Den akademischen Grad hatte die Universität Konstanz der Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber wegen Plagiaten in ihrer Dissertation entzogen.
Eine Berufung lässt das Gericht nicht zu, erklärte Pressesprecher Klaus Döll auf Anfrage. Jedoch hat Veronica Saß die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als nächster Instanz die Zulassung eines Einspruchs zu beantragen. Ob dies geschehen wird, wollen Saß' Anwälte nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung in einigen Wochen entscheiden, betonten sie in einer Pressemitteilung.
Während der mündlichen Verhandlung am Mittwoch ließ Richter Cordes keinen Zweifel daran, dass Veronica Saß auf 126 Seiten ihrer 269 Seiten starken Doktorarbeit (Hauptwerk) aus acht Fremdwerken abgeschrieben hat, ohne die Zitatstellen nach den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten zu kennzeichnen. Die Anwälte von Saß betonen, es sei mit der Verhandlung gelungen, die „Verantwortung der Universität im Promotionsverfahren zu thematisieren.“ Damit wolle sich das Gericht auseinandersetzen, sagte Richter Cordes.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts „habe ich mit Erleichterung aufgenommen“, erklärte Universitäts-Rektor Ulrich Rüdiger. Seine Hochschule hebt zudem hervor, dass sie eine Privatperson im Februar 2011 auf die Plagiate aufmerksam gemacht hatte. Erst später sei die Plattform vroniplag aktiv geworden. Veronica Saß hat im Jahr 2008 im Fach Rechtswissenschaften promoviert. Ihre Doktorarbeit trug den Titel „Regulierung von Mobilfunk“.
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