– Das Konstanzer Spielcasino zählt zu den acht erfolgreichsten in der Republik. Vielleicht noch in diesem Jahr könnte es vor einer großen Veränderung stehen, wenn die Konzession für seinen Betrieb neu vergeben werden muss. Dabei steht das Innenministerium vor dem ungewöhnlichen Verfahren, die Lizenz an ihre eigene Gesellschaft zu vergeben – eine Zwickmühle.
Je mehr alle drei staatlichen Spielbanken – in Konstanz und auch Stuttgart sowie Baden-Baden – einnehmen, desto mehr Geld fließt über Abgaben in die Landeskasse: zwischen 60 und 80 Prozent des Bruttospielertrags. Für 2011 lagen die Erwartungen zuletzt bei rund 67 Millionen Euro. Ein verhältnismäßig großer Teil kommt aus dem Konstanzer Haus. Wer darin und auch in den zwei Schwesterhäusern in Baden-Baden und Stuttgart künftig das Sagen haben wird, ist noch ungewiss. Turnusgemäß muss das Innenministerium als zuständige Behörde kommendes Jahr die Konzessionen für den Spielbankenbetrieb neu vergeben. Im Zuge einer Reform des Glücksspielstaatsvertrags könnte das aus rechtlicher Sicht aber bereits schon 2012 notwendig werden, sagt Ministeriumssprecher Andreas Schanz.
Um den Spielbankenbetrieb kann sich jeder Interessent bewerben. Voraussetzung ist, dass er die Vorgaben des Spielbankengesetzes und des dann gültigen Glücksspielstaatsvertrages erfüllt. Diese Anforderung werde in der europaweiten Ausschreibung über den Staatsanzeiger klar definiert, heißt es weiter aus dem Innenministerium. Die eingehenden Bewerbungen würden von externen Fachleuten begutachtet. Sie schlagen dem Innenministerium Kandidaten vor. Dass unter den Bewerbern wieder die landeseigene Baden-Württembergische Spielbanken GmbH sein wird, daran ließ ein Sprecher kürzlich keinen Zweifel. Seit 2003 betreibt sie die drei Spielbanken. Zuvor hatte sich das Ministerium gegen einen bisherigen privaten Betreiber und für die Landestochter entschieden. Egal, wer Herr der Roulettetische ist, an den Abgaben an das Land ändert das nichts.
Das eigene Unternehmen sei in diesem Verfahren ein Bewerber „wie jeder andere“, sagt Andreas Schanz vom Innenministerium. Dieses werde schlussendlich eine Entscheidung fällen und objektive Kriterien anlegen. Entscheidet es sich wieder für das eigene Unternehmen, wären dadurch zwar der Fortbestand der Spielbanken GmbH und die Verlässlichkeit für alle Mitarbeiter auch in Konstanz zementiert. Unterlegene Bewerber könnten dem Ministerium in diesem Fall jedoch Subjektivität vorwerfen, weil es sich, überspitzt gesagt, quasi selbst die Konzession vergeben hätte. Sie hätten aber eine Chance, sich zu wehren. Sie könnten beim Vergabegericht gegen die Entscheidung klagen – dieses ist dem Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg angegliedert.
