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Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten hat das Landgericht Konstanz einen 26-jährigen mehrmaligen Brandstifter verurteilt. Wegen latenter Allgemeingefährlichkeit soll der Mann unbefristet in stationärer Therapie bleiben.

Konstanz – Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten hat das Landgericht Konstanz einen 26-jährigen Brandstifter verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht die Fortdauer seiner Unterbringung in der Psychiatrie an.

In der Nacht zum 1. August 2010 brannte es in einem Mehrfamilienhaus in Konstanz. Personen kamen dabei nur durch Zufall nicht zu Schaden. Gegen vier Uhr morgens hatte der 26-Jährige vor der Wohnungstür einer Bekannten im dritten Stock einen Gelben Sack in Brand gesetzt. Diese Tat gab der 26-Jährige vor Gericht auch sofort zu. „Eigentlich wollte ich den Sack nur vor ihrer Wohnung auskippen, damit es eine Sauerei gibt“, erklärte er. Warum er ihn dann angezündet hat, konnte er nicht erklären.

Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung mit der Bekannten, die sich offensichtlich von ihm belästigt fühlte. Die beiden waren zufällig am Abend in einer Kneipe zusammengetroffen. Nach der Sperrstunde folgte der 26-Jährige der Frau, die in Begleitung einer Freundin war, bis zu deren Wohnhaus. Dort forderte sie ihn schließlich auf zu gehen: „Merkst du nicht, dass du störst?“, soll sie gesagt haben. Daraufhin kam es zu einem Gerangel und der mit knapp zwei Promille alkoholisierte Angeklagte lief weg, während die Frauen sich weiter draußen aufhielten. Im Hauseingang schnappte er sich einen Müllsack und brachte ihn ins dritte Obergeschoss. „Aus Rache und dem Bedürfnis nach inneren Triumph“, so der Staatsanwalt, habe er diesen dann angezündet. Nur weil ein Bewohner um diese Zeit noch wach war und die Feuerwehr verständigte, konnte Schlimmeres verhindert werden.

Er legte schon als Schüler Feuer

Weniger glimpflich war ein Brand verlaufen, den der Angeklagte im Alter von 18 Jahren im Schwarzwald gelegt hatte. Damals zündete er eine Scheune an, wobei das Feuer auch auf das danebenliegende Wohnhaus übergriff. Die Bewohner konnten noch gerettet werden, aber es waren rund 60 000 Euro Sachschaden entstanden. Auch diesen Taten war eine Kränkung durch Abweisung vorausgegangen. Sie wurden vom Landgericht Rottweil mit zwei Jahren Jugendstrafe und mit einer Unterbringung in der Psychiatrie geahndet. Im Jahr 2008 wurde diese Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann kam unter strengen Auflagen auf freien Fuß. Dazu gehörten die Fortführung einer ambulanten Therapie und regelmäßige Alkoholkontrollen. Doch schon nach einem Jahr habe der Mann „getrickst“ und seine Therapeuten „verarscht“, berichtete ein psychiatrischer Sachverständiger.

Nach der Brandlegung in Konstanz konnte er sehr schnell festgenommen und wieder in der forensischen Abteilung des Zentrums für Psychiatrie Reichenau eingesperrt werden. Der Gutachter fasste seine Diagnose vor Gericht als „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzistischen Zügen und schädlichem Gebrauch von alkoholischen Getränken“ zusammen. Seinen ersten Brand legte er im Alter von neun Jahren in einem Klassenzimmer. Wegen einer latenten Allgemeingefährlichkeit soll der 26-Jährige jetzt zunächst unbefristet in stationärer Therapie bleiben.

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