Die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen fristlos entlassene Altenpflegerin in Konstanz war schon vorbelastet: Sie war in Vergangenheit mehrmals wegen Fehlleistung am Arbeitsplatz aufgefallen. Das geht nun aus der Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts Radolfzell hervor. Das urteil gibt es hier zum Download.
Aus dem detaillierten Text geht hervor, dass die Altenpflegerin bereits 2008 eine Abmahnung erhalten hatte, was sie vor Gericht bestritt. Grund war offensichtlich eine Missachtung von Vorschriften nach dem Betäubungsmittelgesetz. Sie habe die Ausgabe von Medikamenten nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Hinzu kommen Ermahnungen wegen „Schlechtleistung in vier Fällen“, so das Gericht. Der Diebstahl im April von sechs Maultaschen hat laut Spitalstiftung letztendlich zur fristlosen Kündigung der 58-Jährigen geführt. Nach 17-jähriger Mitarbeit war die Frau nach den Bestimmungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nicht mehr ordentlich kündbar.
Arbeitsrichterin Sabine Adam sah es als erwiesen an, dass die Altenpflegerin mehr Maultaschen genommen hatte, als sie vor Gericht behauptete. Die sechs Stück wollte sie demnach auch nicht in der Stationsküche essen, sondern aus dem Pflegeheim mitnehmen. Die 58-Jährige rechtfertigte das Wegnehmen der Lebensmittel damit, dass sie zwischen Arbeitsende und einer Fortbildung zu wenig Zeit für eine ordentliche Mahlzeit gehabt habe und die von den Senioren zurückgegebenen Maultaschen ohnehin im Müll gelandet wären. Dies bestätigte ein Koch während des Verfahrens zwar.
Es stehe aber im Ermessen des Arbeitgebers, wie er mit seinem Eigentum verfahre, heißt es im Urteil. Das gelte auch für die Verwertung von Resten. Die Altenpflegerin habe gewusst, dass es verboten war, sich an den Speisen zu bedienen und dies ignoriert. Das Gericht sah das Vertrauensverhältnis zwischen der 58-Jährigen und der Spitalstiftung nachhaltig gestört und die fristlose Kündigung als verhältnismäßig an.
Erstmals beziehen der Konstanzer OB Horst Frank und Bürgermeister Claus Boldt für die städtische Spitalstiftung Stellung: Niemand spreche gerne eine fristlose Kündigung aus. Doch der Schutz der pflegebedürftigen Bewohner habe Vorrang.
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| Dateiname | : | Urteil Maultaschen |
| Dateigröße | : | 106,02 KBytes. |
| Datum | : | 29.10.2009 10:12 |
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