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20.07.2011  |  0 Kommentare

Hohenfels Einspruch abgewiesen

Hohenfels -  Liggersdorfer Unternehmer darf im Gewerbegebiet Bruck IV seinen Betrieb erweitern
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Hohenfels (ex) Einstimmig zurückgewiesen wurde vom Gemeinderat von Hohenfels in seiner jüngsten Sitzung der Einspruch eines Betroffenen gegen eine Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Bruck IV“, die eine Erweiterung des Gewerbegebiets in Liggersdorf zum Ziel hat. Die Änderung des Bebauungsplans soll einem dort ansässigen Unternehmen zugute kommen, das erweitern will. Hiergegen hat ein Nachbar Einspruch erhoben, der dort ebenfalls ein Unternehmen betreibt und außerdem dort auch wohnt. Er fühle sich von den Immissionen, die von dem anderen Unternehmen ausgehen, belästigt, führte er unter anderem aus.

Dies stieß im Gemeinderat jedoch auf deutlichen Widerspruch. Bürgermeister Hans Veit wies darauf hin, dass es einen klaren Unterschied zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einem Wohnen im Gewerbegebiet gebe. Wohnen im Gewerbegebiet bedeute, dass das Gewerbe gegenüber dem Wohnen Vorrang habe. Gemeinderat Günter Leute verdeutlichte dies noch mit den Worten, „nicht das Gewerbe sondern das Wohnen ist hier falsch am Platz.“ Man habe „die Einwendung ausdrücklich zur Kenntnis genommen und abgewogen“, betonte Bürgermeister Veit abschließend, könne ihr jedoch „nicht Rechnung tragen“.

Trotzdem wurde aus formalen Gründen der Satzungsbeschluss in der Gemeinderatssitzung noch nicht vollzogen sondern auf eine weitere Zusammenkunft verschoben.

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