Der Tatverdächtige, der am Freitag eine junge Frau in Hegne vergewaltigt haben soll, war bereits wegen Sexualstraftaten im Gefängnis. Das hat die Polizei nun bekannt gegeben. Erst im November sei er aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.
16 Stunden nach der Vergewaltigung hatte die Konstanzer Kriminalpolizei den Verdächtigen festgenommen. Ihm werfen die Ermittler vor, am Freitagmorgen eine 23-jährige Frau brutal vergewaltigt zu haben. Er soll mit ihr an der Seehas-Haltestelle in Hegne aus dem Zug gestiegen sein und sie gegen 6 Uhr auf einem nahe gelegenen Grundstück missbraucht haben.
Auf ihn gestoßen ist die Polizei, weil der 43-Jährige in einer Datei des Landeskriminalamtes – in dieser sind Namen von Sexualverbrechern verzeichnet - ist. Im Verhör habe sich der Mann in Widersprüche verstrickt. Zudem habe er Verletzungen gehabt, die auf die Straftat schließen ließen, sagte der Leiter der Kriminalpolizei, Oskar Schreiber. Das Opfer habe den mutmaßlichen Täter auf einem Foto erkannt und die Ermittler hätten sein Alibi widerlegen können. Aus diesem Grund sprechen alle Indizien gegen den 43-Jährigen.
Erst im November war er auf freien Fuß gekommen. Im Jahr 2004 war er vom Landgericht Hechingen wegen der Vergewaltigung einer damals 19-Jährigen zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe sowie einem Alkoholentzug im Reichenauer Zentrum für Psychiatrie verurteilt worden. Nach dem Gutachter zu dem Schluss gekommen seien, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe, seien eine Reststrafe und die Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt worden, erläuterte der Konstanzer Polizeidirektionsleiter Uli Schwarz. Dies habe das Konstanzer Landgericht verfügt. Nachdem er den Alkoholentzug im Zentrum für Psychiatrie gemacht hatte, hätte er eigentlich wieder ins Gefängnis und in die nachträgliche Sicherungsverwahrung müssen.
Über die Datei des Landeskriminalamts war bekannt, dass er sich in der Region aufhält und auch Kontakt zu einer Bekannten in Überlingen am Ried hatte. Am Vorabend der Tat habe der 43-Jährige, trotz Verbots durch das Gericht, in Radolfzell Alkohol getrunken, erklärte Staatsanwalt Christoph Hettenbach. Und: Sofern er für die Tat schuldig gemacht wird, werde er eine lange Zeit nicht mehr in Freiheit kommen.
Zum gesundheitlichen Zustand des Opfers sagte Kripo-Leiter Schreiber, es sei stark traumatisiert. Zudem habe die junge Frau aufgrund ihrer Verletzungen im Gesicht operiert werden müssen.