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<p>Verbraucher können sich beim Kauf eines 3D-Fernsehers nicht auf das Label „3D-Full-HD“ verlassen. Das steht unter Umständen für etwas anderes als die bekannte „Full HD“-Angabe, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Verbraucher können sich beim Kauf eines 3D-Fernsehers nicht auf das Label „3D-Full-HD“ verlassen. Das steht unter Umständen für etwas anderes als die bekannte „Full HD“-Angabe, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. „Full HD“-Fernseher können Bilder mit bis zu 1920 mal 1080 Pixeln wiedergeben. Geräte mit „3D-Full-HD“ haben unter Umständen eine niedrigere Auflösung. Käufer sollten sich deshalb vor dem Kauf informieren, welche Bildqualität das Gerät unterstützt. (dpa)

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