Aach 3D-Geräte sind nicht immer hochauflösend
15.12.2011
Verbraucher können sich beim Kauf eines 3D-Fernsehers nicht auf das Label „3D-Full-HD“ verlassen. Das steht unter Umständen für etwas anderes als die bekannte „Full HD“-Angabe, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. „Full HD“-Fernseher können Bilder mit bis zu 1920 mal 1080 Pixeln wiedergeben. Geräte mit „3D-Full-HD“ haben unter Umständen eine niedrigere Auflösung. Käufer sollten sich deshalb vor dem Kauf informieren, welche Bildqualität das Gerät unterstützt. (dpa)
