Einen 57-jährigen „Asylbewerber“ überstellten die Schweizer Behörden am Mittwochvormittag am Weiler Autobahn-Grenzübergang an die Bundespolizei. Der Mann hatte die Schweizer Behörden mehr als zwei Jahre lang beschäftigt.
Im Januar 2010 stellte der Mann als angeblich syrischer Staatsangehöriger in der Schweiz unter Verwendung von falschen Personalien einen Asylantrag. Gegenüber den Behörden gab er vor, aufgrund eines Schockerlebnisses nicht mehr sprechen zu können. Obwohl er angeblich 35 Jahre in Syrien gelebt haben will, war der Mann nur imstande, sich auf Deutsch schriftlich zu verständigen.
Akribische Ermittlungen der Schweizer Justizbehörden im Kanton Aargau über Interpol führten dann in Ankara zu einem Hinweis, dass es sich bei dem angeblichen Syrer in Wirklichkeit um einen deutschen Staatsangehörigen aus Sachsen handeln könnte. Unter den gleichen falschen Personalien war dieser zuvor in der Türkei aufgetreten.
Unter seinen richtigen Personalien bestanden in Deutschland gleich sechs Fahndungsausschreibungen, darunter drei Haftbefehle. Die Bewährungshelferin des Mannes konnte auch bestätigen, dass ihr Schützling bis zu seinem Untertauchen auch durchaus in der Lage war, sich in bestem „sächsisch“ zu artikulieren.
Nachdem der Mann wegen gewerbsmäßigen Betruges, Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz und Irreführung der Rechtspflege von der Schweizer Justiz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war, wurde er nunmehr vorzeitig abgeschoben.
Die Bundespolizei lieferte ihn umgehend in die Lörracher Justizvollzugsanstalt ein, wo er seine Verlegung nach Sachsen erwartet.
