Ein Schweizer hatte laut Zollamt insgesamt 68 Schlangen aus der Schweiz eingeführt. Darunter befanden sich auch Samar-Kobras (Naja samarensis), die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind.
Probleme mit der Genehmigung
Zwar führte er eine Schweizer Ausfuhrgenehmigung mit sich, eine Einfuhrgenehmigung konnte er aber nicht vorlegen. Er hat nun einen Monat Zeit, die entsprechende Genehmigung nachzureichen. Die Reptilien, die für einen österreichischen Empfänger vorgesehen waren, wurden mit Verfügungsverbot überlassen.
Der Zoll wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Tiere und Pflanzen im internationalen Warenverkehr mit. Der Artenschutz bezieht sich aber nicht nur auf lebende Exemplare. Auch Teile und Erzeugnisse wie zum Beispiel Schuhe, Schmuck oder Kosmetikartikel, die aus bedrohten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden, unterliegen grundsätzlich der Überwachung und den Genehmigungspflichten.
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