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Wehr Wehr: Neue Satzung für die Feuerwehr

10.10.2012
Wehr -  Einstimmig hat der Wehrer Gemeinderat die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen, die aufgrund gesetzlicher Änderung notwendig wurde.
Einsatzfahrzeug der Feuerwehr

Symbolbild.  Bild: Thomas Frey (dpa)

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Eine Aufnahme in die Feuerwehr ist nun schon im Alter von 17 Jahren möglich. Eine Teilnahme an Einsätzen ist aber erst mit 18 Jahren vorgesehen. Gleichzeitig passte der Rat die Entschädigungen für die Führungskräfte an. Beispielsweise erhält der Stadtkommandant nun 1800 Euro statt bisher 1000 Euro pro Jahr. Auch die Jugendarbeit wird nun honoriert: Jugendwarte erhalten 500 Euro im Jahr, bislang war ihre Arbeit unentgeltlich.

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