Waldshut-Tiengen Fahrlässige Tötung
Zwei aus dem Auto herausgeschleuderte, nicht angeschnallte 15-jährige Jungen aus Luttingen starben an ihren Verletzungen. Der Fahrer aus Rotzel und zwei weitere Insassen – ein ebenfalls 15-Jähriger und ein 14-jähriges Mädchen – erlitten leichte Verletzungen.
Der Junge hatte die Wagenschlüssel aus dem Schlafzimmer des Vaters geholt, als dieser bei der Arbeit war. Der fast neue Golf mit Tachostand 6000 km war weder angemeldet noch versichert. Auf der Talfahrt in Richtung Laufenburg verlor der minderjährige Fahrer auf regennasser und laubbedeckter Fahrbahn die Gewalt über das Fahrzeug. Es schleuderte, geriet auf eine Böschung, wurde auf die Fahrbahn zurückgeworfen und überschlug sich. Dabei wurde die Hecktür des Golfs abgerissen und Jens A. herausgeschleudert. Er starb an der Unfallstelle. Der gleichaltrige Andreas W. wurde aus dem Seitenfenster herausgeschleudert und starb am Tag darauf im Krankenhaus. Zwischen den beiden von der Rückbank herausgeschleuderten Jungen saß ein 14-jähriges Mädchen aus Hochsal, das nur leicht verletzt wurde und im Schock die wenigen hundert Meter nach Hause rannte. Ebenfalls nur leicht verletzt wurden der 15-jährige Fahrer aus Rotzel und sein neben ihm sitzender Freund.
Vier Wochen nach dem Unfall wurde der 15-Jährige vom Jugendschöffengericht wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte zu einem Dauerarrest von drei Wochen verurteilt. In der Verhandlung erwähnte Richter Jockers nach dem Unfall eingegangene anonyme Briefe des Inhalts, dass der 15-Jährige schon öfter mit Vaters Auto gesehen worden sei. Jockers quittierte es mit Kopfschütteln, dass dies nicht früher gemeldet wurde. „Dann wäre der Unfall vielleicht nicht passiert.“
