1Bundesstraße 34: Ab dem Zeitraum 2013/2014 von Osten her eine durchgehende Links abbiegespur vom Obi-Kreisel bis zur Zollkreuzung. Bisher nur von Fährhaus bis zur Zollkreuzung.
2Mündung Kupferschmidstraße: Kein Linksabbiegen von der Bundesstraße her erlaubt, auch Einfahrt in die Bundesstraße 34 nur nach rechts erlaubt.
3Zollkreuzung Koblenz, Schweiz: Von der Brücke her ab dem Jahr 2014 nur noch Rechtsabbiegen erlaubt. Kreisverkehr ermöglicht Richtungswechsel.
4Bundesstraße 34/Badener Straße: Wird zur einzigen Ausfahrt aus dem Waldshuter Stadtteil Schmittenau in Richtung Waldshut-Innenstadt.
5Zürcher Straße: Wird als Schmittenau-Ausfahrt in Richtung Tiengen wieder an die Bundesstraße 34 angeschlossen.
6Neue Rechtsabbiegespur: Führt von der B 34 von Waldshut her in die Schmittenau.
7Fußgänger-Überweg mit Radweg: Führt nördlich der Rheinbrückenstraße über die Zollspur und die B 34 zur Grünfläche mit der Bushaltestelle.
8Mündung Rheinbrückenstraße: Ausfahrt aus der Schmittenau hier nur in Richtung Schweiz möglich.
9Verkehr Schweiz-Waldshut: Läuft ab Zollabfertigung bis auf die Höhe der Tankstelle auf zwei Fahrspuren.
