59-Jähriger muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis – Geständnis führt zu Strafnachlass
Zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis wegen sexuellem Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Waldshut-Tiengen einen 59-jährigen Mann aus dem westlichen Kreisgebiet verurteilt. Der Vater von vier Kindern hatte zwischen 1991 und 2008 seine drei Töchter in minderjährigem Alter in über 250 Fällen im Genitalbereich berührt und dabei onaniert.
Ein Gutachter hatte dem geständigen Angeklagten pädosexuelle Neigungen bescheinigt. Die gestrige Verhandlung wurde zum großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Herausgekommen waren die sexuellen Handlungen durch den ältesten Sohn des Angeklagten. Der Mann hatte daraufhin schon bei der Polizei ein Geständnis abgelegt. Deshalb mussten seine drei Töchter, die heute 22, 16 und sechs Jahre alt sind, nicht als Zeuginnen vor Gericht auftreten.
Für sein Geständnis erhielt der 59-Jährige einen Strafnachlass. Zu den sexuellen Handlungen an den Töchtern war es in der Wohnung des Angeklagten gekommen. Staatsanwalt Johannes Gebauer forderte für den Angeklagten vier Jahre Gefängnis. Die Übergriffe des 59-Jährigen hätten bei seinen Töchtern jeweils zwischen deren sechstem bis zehntem Lebensjahr stattgefunden.
„Warum ist es zu diesen Taten gekommen?“ fragte Gebauer und fuhr fort: „Wir wissen es nicht.“ Die Kinder des Angeklagten seien traumatisiert. Verteidiger Dieter Gröning plädierte auf zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der 59-Jährige falle bei einer Haftstrafe als Ernährer seiner Familie aus. „Er hat Dinge gestanden, die sonst nie herausgekommen wären“, so Gröning.
Der Fall wiege zu schwer, sagte jedoch Richter Bernhard Seyffert in der Urteilsbegründung. „Es zog sich 17 Jahre hin.“
Waldshut-Tiengen