Am „absolut seidenen Faden“ hängt laut Richter die Bewährung für einen Türken, der seine jüngere Schwester grün und blau geschlagen hat. Obwohl der 21-Jährige nicht zum ersten Mal wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, gab ihm Strafrichter Heinz Jockers eine „allerletzte Chance“. Mit der Haft droht auch Abschiebung in die Türkei.
Waldshut-Tiengen (hjh)
Den Sachverhalt räumte der Angeklagte, der sich mit Ausfällen schon eine hoffnungsvolle Schülerkarriere verbaut hatte, ein. Die Vorgeschichte spielte im Februar auf der „Hoorigen Mess“ in Tiengen. Dort entdeckte der junge Mann seine 15-jährige Schwester, der er den Besuch zuvor verboten hatte; angeblich, weil er selbst auf die Veranstaltung wollte und dort seine Schwester nicht sehen wollte. („Sie bleibt nachts weg, da mache ich mir Sorgen.“)
Tage später trat er unvermutet ins Zimmer der 15-Jährigen, schlug ihr mit Fäusten ins Gesicht, schwang dann einen Stuhl gegen sie, den das Mädchen abwehrte. Danach prügelte er mit einem Besenstiel aus Plastik weiter.
In der Hauptverhandlung verweigerte die kleine Schwester die Aussage. Der geständige Schläger brach in Tränen aus und versicherte, er habe sie nicht ins Gesicht treffen wollen. Ein Attest des Krankenhauses und ein Foto dokumentierten deutliche Verletzungen.
Erst drei Wochen vor der Tat war der Angeklagte noch vom Jugendrichter verurteilt worden – ohne Bewährung, der Vollzug war nur ausgesetzt. Daran, an insgesamt acht Einträge im Strafregister, davon drei einschlägig für Körperverletzungen, erinnerte Anklägerin Marta Rusenova, die mit sechs Monaten Strafantrag am unteren Rand blieb. Möglicherweise fühle sich der 21-Jährige nach der Scheidung der Eltern als Familienoberhaupt, aber er habe „die Gesetze in Deutschland zu respektieren“.
Verteidiger Dieter Gröning schilderte seinen Mandanten als „Chaoten, der den Ernst des Lebens nicht begriffen hat“, aber gleichwohl eine Bewährung verdient habe.
Die Strafaussetzung (auf drei Jahre) gewährte im Urteil trotz größter Bedenken Amtsgerichtdirektor Heinz Jockers, auch weil es die erste Tat im Erwachsenenalter war. Der Strafrichter wurde deutlich, auch zum Verständnis von „Familienehre“: „Das gibt Ihnen nicht das Recht, jemanden zu verletzen.“ Zu den Bewährungsauflagen für den jungen Mann gehört der Besuch eines Anti-Aggressionstrainings.