In dieser Woche muss sich der Schweizer Flughafen Zürich-Kloten auf störende Irrlichter einstellen. Der Nationalfeiertag der Eidgenossen erfordert wie jedes Jahr besondere Betriebsanpassungen. Am Abend des 1. August, wenn traditionell Feuerwerksraketen in den Himmel steigen und auf Anhöhen Flammen lodern, könnten Piloten von Verkehrsmaschinen durch die Lichteffekte abgelenkt werden. Daher gibt es zu besagtem Datum eine Ausnahme vom Nachtflugverbot: Weil in der Schweiz die Pyrotechnik flackert, dürfen auch nach 21 Uhr die Maschinen aus Richtung Norden über deutsche Gemeinden anschweben. Wenn der Fluglärmvertrag in der vorliegenden Form in Kraft tritt, würden allerdings - so dürften das die Kritiker sehen – Ausnahmegenehmigungen wie am 1. August überflüssig. Denn der gekröpfte Nordanflug entlang der Grenze, so die Befürchtung, würde die Ruhezeiten konterkarieren und ohnehin ganzjährig nächtlichen Düsenlärm bringen. Dass der Schweizer Feiertagskalender um den 2. Juli (an diesem Datum wurde dieses Jahr der Fluglärm-Staatsvertrag paraphiert) ergänzt wird, ist übrigens nicht zu erwarten. Schließlich sieht man sich auch im Kanton Aargau, wo eine Lokalzeitung angesichts der Vereinbarung schon den flammenden Appell „Auf die Barrikaden“ getitelt hat, auf der Verliererseite.
