Die Firma war über Jahrzehnte hinweg auf dem Heimatfest präsent. Weil sie dieses Jahr abgelehnt wurde, verklagte sie die Schützengesellschaft Waldshut, die die Plätze auf dem Festgelände vergibt.
In dem Zivilprozess, der jetzt in die zweite Runde ging, stellte sich der Grund für die Ablehnung heraus: Der Süßwarenstand der Gierens sei nicht attraktiv genug. Zudem, so die Schützen weiter, solle es nur zwei solcher Stände auf dem Gelände geben. Das Amtsgericht hatte bereits gegen die Gierens entschieden. Doch das wollte die Schaustellerfamilie nicht hinnehmen und ging in Berufung.
Aber auch Wolfgang Eißer, Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen, sagte jetzt: „Wenn die Schützengesellschaft den Stand für nicht hip genug hält, dann ist das eine Frage des Geschmacks und die kann man nicht diskutieren.“ Was man hingegen diskutieren könne, sei die Frage nach dem Platz. Gibt es ausreichend Freifläche, so dass dem Stand der Gierens doch ein Plätzchen zugewiesen werden könnte? Dazu sagt Anwalt Friedhelm Keller, der die Schützen vertritt: „Nein, die gibt es nicht. Wenn wir könnten, würden wir bis zum Kaufland Stände aufstellen. Schließlich bekommen die Schützen ja auch eine Standgebühr.“ Doch das Gelände auf dem Chilbiplatz sei nun mal begrenzt. Um sich ein genaues Bild des Festgeländes mit seinen Freiflächen zu machen, wollten Eißer und die Klägerin den aktuellen Aufstellungsplan für das Gelände sehen. Das Argument der Verteidigung, es gebe zu wenig Platz auf dem Chilbigelände, wollen die Schausteller nicht nachvollziehen. Ein Mitglied des Familienbetriebs, Oliver Hirschberg, fragte vor Gericht: „Dort, wo im vergangenen Jahr ein Stand aufgebaut wurde, gibt es in diesem Jahr eine Freifläche.
Warum dürfen wir diese nicht nutzen?“ Anwalt Keller erklärte, Stadt und Feuerwehr hätten bereits in den Jahren zuvor mehr Freiflächen gefordert, damit es bei einem möglichen Notfall auch genug Platz gebe.
Unterdessen vermuten die Schausteller eine ganz andere Ursache für die Ablehnung durch die Schützengesellschaft. Oliver Hirschberg: „Wir bieten beispielsweise unsere Zuckerwatte günstiger an als unsere Mitbewerber. Ich könnte mir vorstellen, dass das den anderen Verkäufern nicht passt.“ Anwalt Keller hält das für abwegig: „Für die Schützen gilt doch: Je mehr Stände, desto mehr Standgebühren. Aber wenn es keinen Platz gibt, muss man eben eine Auswahl treffen.“
