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Waldshut-Tiengen Nur Bewährung für schwere Körperverletzung

21.10.2008
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Mildes Urteil gegen einen 35-jährigen Lageristen. Obwohl der Mann wiederholt unter Alkoholeinfluss mit Gegenständen nach seinen Widersachern geworfen und dabei eine Frau schwer verletzt hatte, erhielt er nur eine Bewährungsstrafe.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen wertet den Alkoholeinfluss auf den Täter als strafmildernden Umstand. Der Mann hatte im Februar seiner Freundin im Streit eine Bierflasche an den Kopf geworfen, als sie schon am Boden lag.

Sie wurde mit einer schweren Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert. Im selben Monat hatte der 35-jährige Mann in einem Hotel in Tiengen randaliert und eine Glasvase sowie eine Glasplatte nach dem Besitzer des Hotels geworfen.

Der bereits wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann kam mit einem „blauen Auge“ davon: Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate ohne Bewährung gefordert. Richter Michel Berger gab sieben Monate auf Bewährung. In der Urteilsbegründung sagte er: „Die Bewährung stand auf der Grenze.“

Waldshut-Tiengen
Dem Richter oder einem Polizisten was an die Birne...
Wenn dieser Suffkopp dem Richter oder einem Polizisten was an die Birne geworfen hätte, wär er ...
Richter Michael Berger
Von unbekannt
ein dreifach Hoch auf diesen Mann.
Schade, dass er nich die " Freundin " dieses ...
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