„Zunächst bin ich der Meinung, dass wir auf dieses „DDR-Erbe“ promlemlos hätten verzichten können. Nun haben wir es halt seit dem 11.12.1990 durch Ausnahme-Verordnung und seit dem 01.03.94 als Verordnung (VO).
Die Erbschaftssteuer haben diverse Fahrschüler in Form der Gebühren für eine Wiederholungsprüfung bezahlt, und wahrscheinlich wird es auch in der Zukunft Erbschaftssteuerpflichtige geben. Ich gehe davon aus, daß es Fahrschüler eigentlich wissen müssten, aber da sind ja auch die „Vorbilder“.
Noch niemand hat es in über 20 Jahren geschaft, diese Vorschrift in den Köpfen der Autofahrer zu verankern. Wenn sich aber jeder Autofahrer daran hielte, wäre vom angestrebten Effekt nicht mehr viel übrig. Dabei darf man aber nicht übersehen, dass das nicht Anhalten immerhin 70,00 Euro kosten kann und als Nebenprodukt auch noch 3 Punkte im Verkehrs-Zentralregister einbringt. Aber in WT kontrolliert das niemand. Die Verwaltung ist froh um jedes Auto, das ohne große Verzögerung die Stadt verlassen kann. Was das Auto davor, das nicht losfahren will, angeht, muss man wissen, dass es diesen „Grünpfeil“ nur in Deutschland gibt und keine Verpflichtung besteht, weiterzufahren. Wer dort stehen bleibt, macht nichts falsch.
Das mag im Einzelfall ärgerlich sein, aber es ist halt so. Im übrigen braucht sich niemand darüber aufzuregen, wenn ein Schweizer davor steht. Woher soll er es denn wissen, wie es richtig ist. Es gibt genug Deutsche die es auch nicht wissen, oder zumindest nicht wissen wollen.“
Heinz Knobloch, Fahrerlehrer, Waldshut
in der Zeitung v. 25.8. mehr ...
ehrlich gesagt, ich verstehe Sie nicht. mehr ...