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Waldshut-Tiengen Gericht weist Berufung zurück

03.08.2012
Waldshut-Tiengen -  Jetzt ist es amtlich: Die Schaustellerfirma Gierens aus Weil am Rhein wird mit ihrem Süßwarenstand bei der 544. Waldshuter Chilbi nicht präsent sein. Das entschied das Waldshut-Tiengener Landgericht am gestrigen Donnerstag.

Die Schützengesellschaft Waldshut kann während des Chilbifestes (hier im Jahr 2010) allein entscheiden, welche Schausteller auf das Festgelände kommen dürfen. Die Schaustellerfirma Gierens mit ihrem Süßwarenstand wird in diesem Jahr nicht dabei sein.

Die Schaustellerfamilie Christine Gierens-Hirschberg (vorne links, Tochter der Klägerin), ihr Ehemann Oliver Hirschberg und Tochter Christina haben bis zum Schluss gehofft, dass sie mit ihrem Süßwarenstand wieder bei der Chilbi dabei sein können.  Bild: Freudenthal/Klatt

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Die Klägerin Rosemarie Gierens muss außerdem die Kosten des Verfahrens in Höhe von etwa 3000 Euro tragen. Dem Urteil vorangegangen war die Klage der Schaustellerin gegen die Schützengesellschaft Waldshut, weil diese der Firma in diesem Jahr eine Absage für ihren Stand auf dem Heimatfest erteilt hatte.

Als Gründe für das Urteil im Zivilprozess, der jetzt in die zweite Runde ging, nannte Wolfgang Eißer, Präsident des Landgerichtes Waldshut-Tiengen, wie auch schon das Amtsgericht: Zwar könne sich für das Heimatfest jeder Schausteller bewerben, doch nicht jeder könne aus Platzgründen zugelassen werden. Wenn sich die Schützen in diesem Jahr für nur zwei Süßwarenstände entschieden haben, sei das zulässig. Bei der Auswahl der Stände sei die Attraktivität ein Kriterium. Und da hätte der Stand der Gierens laut Schützen nicht mithalten können. „Was in den Augen des Vereins als attraktiv gilt, dass kann bei Gericht nicht geklärt werden. Das ist eben Geschmackssache“, sagte Eißer.

Das Argument der Verteidigung der Schützen, es gebe zu wenig Platz für einen dritten Süßwarenstand auf dem Chilbigelände, bestätigte auch das Landgericht. Für eine genaue Betrachtung der Lage hatte sich Wolfgang Eißer den Aufstellungsplan für das Gelände von der Stadt zukommen lassen. „Ich konnte keine Willkür bei der Entscheidung der Schützen feststellen.

“ Hinzu komme, dass Feuerwehr und Stadt laut Rechtsanwalt Friedhelm Keller, der die Schützen vor Gericht vertreten hatte, schon seit Jahren mehr Freiflächen gefordert hätten, damit es bei einem möglichen Notfall genügend Platz gebe. „Sicherheit wird heute besonders groß geschrieben“, so Wolfgang Eißer.

Die Klägerin war fast 50 Mal mit ihrem Süßwarenstand auf dem Heimatfest vertreten. Bis auf das Jahr 2009. Schon damals hatte Rosemarie Gierens vor dem Waldshuter Amtsgericht Klage gegen die Schützen auf Zulassung ihres Standes erhoben. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, in dem die Schützen ihr zusicherten, 2010 wieder einen Stand zu bekommen.

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