Verwaltung legt neues Regelwerk Cafè Irrlicht vor. Veranstaltungen, Ordnungsdienst und Kündigung geregelt
Im vergangenen Jahr stand es Spitz auf Knopf: Die Stadt war drauf und dran, das Mietverhältnis mit dem Verein Soziokultur als Betreiber des „Café Irrlicht“ auf eine befristete Zeit zu kündigen. Der Gemeinderat lehnte das jedoch ab. Die Verwaltung hat jetzt einen neuen Mietvertrag ausgearbeitet. Nächtliche Ruhestörung, Missachtung der Sperrzeiten, Verstoß gegen das Auskunfts- und Nachschaurecht der Polizei wurden dem „Café Irrlicht“ angelastet.
Den Mietvertrag aus dem Jahr 2001 hat die Stadtverwaltung als Grundlage genommen und ihn in mehreren Paragrafen modifiziert. Ziel sei es, künftig insbesondere die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie die Einhaltung der Gaststätten- und Jugendschutzvorschriften, aber auch baurechtliche Vorschriften durch den Mieter (Café Irrlicht) zu gewährleisten. Die gute Nachricht: Der Mietvertrag soll künftig unbefristet und nicht mehr mit einer festen Laufzeit versehen sein. Dennoch kann er gekündigt werden. Der Paragraf 15 des Mietvertrags nennt die Kündigungsgründe: Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, „wenn das Mietobjekt oder Teile davon in vertragswidriger Weise genutzt wird oder gegen Pflichten des Mieters laut Vertrag wie Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Gesetze, Einhaltung von Informationspflichten und der Veranstaltungszahl verstoßen werden und eine diesbezügliche Abmahnung erfolglos bleibt.
Oder „wenn der Mieter durch sein Verhalten gegenüber Grundstücksnachbarn, Anwohnern im Umfeld des Mietobjekts, aber auch gegenüber der Allgemeinheit Ruhe und Ordnung stört und eine diesbezügliche Abmahnung erfolglos bleibt.“
Die als Kündigungsgrund genannten Punkte sind als Bestandteil im neuen Mietvertrag verankert. Vertraglich wird darin das Café Irrlicht verpflichtet, dem Vermieter – also der Stadt – als auch dem örtlichen Polizeivollzugsdienst für die Veranstaltungen im „Café Irrlicht“ eine hauptverantwortliche Person als Betriebs- und Veranstaltungsleiter sowie einen weiteren Ansprechpartner für die Einteilung von Sicherheits- und Aufsichtspersonal im Innen- wie Außenbereich schriftlich zu benennen. Und zwar mindestens zwei Tage im Voraus. Der Verantwortliche im Außenbereich muss für die Sauberkeit (Vermüllung, Graffiti, Schmierereien) sorgen und auf Lärmbelästigungen und Personenansammlungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (SB-Zone Eingangsbereich, Vorplatz VR-Bank, Straßen und Gehwege) reagieren. Auch müsse sichergestellt werden, dass sich Irrlicht-Gäste nicht auf das Bahngelände beim Mietobjekt begeben.
Weiter wird im Mietvertrag verankert, dass der Jugendschutz verbindlich ist, das heißt, unter 18-Jährige entsprechend gekennzeichnet werden müssen (Armbänder oder Ähnliches). Die maximal zulässige Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr bemesse sich nach der jeweils gültigen gaststättenrechtlichen Zulassung durch das Landratsamt Lörrach. Die maximale Besucherzahl je Veranstaltung ist auf 150 Personen begrenzt (inklusive Irrlicht-Personal). Rechtzeitig soll sowohl die Stadt als auch die Polizei über geplanten Veranstaltungen im Irrlicht schriftlich informiert werden.
Für den Betrieb des Café Irrlicht und für die Nutzung des Gebäudes in der Bahnhofstraße „ist vom Mieter eine Betriebs-/Vereinshaftpflichtversicherung sowie eine Inventar- und Glasversicherung in ausreichender Deckungshöhe abzuschließen“. Bestens nachweislich versichert sein müssen auch Personen- und Sachschäden. Die jährliche Miete beläuft sich auf 8692 Euro. Nach Ablauf von zwei Jahren kann die Miethöhe geändert werden. Bei Verstößen des Vermieters behält sich die Stadt eine Kürzung des Zuschusses vor. Der Gemeinderat diskutiert den Mietvertrag am Montag, 13. Februar.